„Volkswille“ vor Recht

Gericht in Rom erklärt nach Albanien ausgelagerte Asyl-Schnellverfahren für illegal – ein Schlag für Meloni und von der Leyen. Auf EU-Gipfel wurde die Genfer Konvention in Frage gestellt. Immer mehr Rechtsbrüche zur Flüchtlingsabwehr.

ROM/BRÜSSEL (Eigener Bericht) – Aktuelle Pläne der EU-Kommission zur Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten haben Ende vergangener Woche einen ernsten Rückschlag erhalten. Ein Gericht in Rom hat den Abtransport mehrerer Flüchtlinge in Lager in Albanien für unzulässig erklärt; von dort aus sollten sie nach einer Ablehnung ihrer Asylanträge in Schnellverfahren unmittelbar in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Dies sei mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht vereinbar, heißt es in dem Urteil des italienischen Gerichts. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte zuvor erkennen lassen, sie ziehe eine Ausdehnung des „Albanien-Modells“ in der gesamten EU in Betracht. Darüber hinaus erwägt von der Leyen die Einrichtung von Abschiebelagern in Drittstaaten, in die abgelehnte Asylbewerber deportiert werden sollen. Die Niederlande sind bereits mit Uganda in Verhandlungen. Dänemarks Ministerpräsidentin erklärte auf dem EU-Gipfel am Donnerstag mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention, diese „Regeln“ funktionierten „in der heutigen Welt nicht mehr“. Italiens Regierung will sich über die Entscheidung der Justiz zum „Albanien-Modell“ hinwegsetzen.

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