Berlin und die Menschenrechte (I)

Mit Abschiebungen nach Afghanistan bricht Berlin zentrale Menschenrechtskonventionen – dies zu einer Zeit, zu der Menschen- und Bürgerrechte auch im eigenen Land in wachsendem Umfang missachtet werden.

BERLIN/KABUL (Eigener Bericht) – Mit dem Beginn von Abschiebungen nach Afghanistan bricht die Bundesregierung zentrale Menschenrechtskonventionen und reißt die von ihr selbstgefällig proklamierte „Werteordnung“ ein. Diesen Vorwurf beinhalten Stellungnahmen von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen zur Abschiebung von 28 Afghanen am vergangenen Freitag. Die Bundesregierung hatte den Schritt, der offenbar schon seit Monaten geplant war, mit dem Terroranschlag von Solingen legitimiert und hervorgehoben, man habe nur Personen nach Kabul zwangsverbracht, die wegen Straftaten verurteilt worden seien. Die Europäische Menschenrechtskonvention und andere auch von der Bundesregierung offiziell anerkannte Rechtsdokumente stufen Menschenrechte als etwas Universelles ein, das allen Menschen zusteht – auch Straftätern. Der Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes in Deutschland warnt, das Vorgehen Berlins sei „mit unserer Werteordnung nicht vereinbar“. Mittlerweile werden Forderungen laut, in Zukunft auch Menschen aus Afghanistan sowie aus Syrien abzuschieben, die sich keines Vergehens schuldig gemacht haben. Zugleich werden Menschen- und Bürgerrechte auch im eigenen Land zunehmend missachtet.

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