Das Recht des Täters (II)

Italien zahlt Entschädigungen für deutsche NS-Kriegsverbrechen, die Bundesrepublik kommt straflos davon. Die Bundesregierung („Wertekoalition“) hat mit Erfolg „Staatenimmunität“ für Deutschland durchgesetzt.

ROM/BERLIN (Eigener Bericht) – Die Regierung Italiens zahlt Entschädigungen für deutsche NS-Kriegsverbrechen, die Bundesrepublik kommt straflos davon. Das ergibt sich aus einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts, das Ende Juli veröffentlicht wurde. Demnach ist juristisch nicht zu beanstanden, dass Rom rund 60 Millionen Euro aus Corona-Wiederaufbaumitteln der EU in einen Entschädigungsfonds leitet, aus dem es Nachfahren der Opfer von Massakern der Wehrmacht und der SS mit einer kleinen Kompensation bedenkt. Mit dem Urteil sind jahrzehntelange Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen worden, bei denen es um Massaker wie dasjenige vom 29. Juni 1944 ging; an jenem Tag hatte eine SS-Einheit den Ort Civitella unweit Arezzo überfallen und mehr als 200 Einwohner ermordet. Immer wieder hatten italienische Gerichte die Bundesrepublik zur Zahlung von Entschädigung verurteilt; immer wieder hatte Berlin sich dagegen verwahrt und sogar den Internationalen Gerichtshof in Den Haag bemüht, um sich sogenannte Staatenimmunität auch im Fall schwerster NS-Verbrechen zusichern zu lassen. Die gegenwärtige Bundesregierung („Wertekoalition“) hatte damit letztlich Erfolg.

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