Die zivilen Opfer der Kriege

BERLIN (Eigener Bericht) - Angehörige ziviler Opfer eines auf deutschen Befehl begangenen Massakers in Afghanistan haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Wie der Bundesgerichtshof letzte Woche bestätigte, kann Deutschland sich gegen afghanische Kläger auf das Prinzip der "Staatenimmunität" berufen und die Zahlung von Entschädigung grundsätzlich verweigern. Damit setzt die deutsche Justiz ihre Rechtsprechung zugunsten der Bundeswehr und den Militärs anderer NATO-Streitkräfte fort. Bereits im Fall eines mutmaßlichen NATO-Kriegsverbrechens in der jugoslawischen Ortschaft Varvarin hatte das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, es gelte die Staatenimmunität. Mit derselben Argumentation haben deutsche Gerichte und der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag die Bundesrepublik zudem von der Zahlung einer Entschädigung an Opfer von Wehrmachts- und SS-Massakern in Griechenland befreit. Die Staatenimmunität, die Berlin für sich in Anspruch nimmt, befreit die Kriegführung von größeren finanziellen Risiken. Allein durch NATO-Luftangriffe im Afghanistan-Krieg kamen von 2008 bis 2015 mehr als 1.700 afghanische Zivilisten zu Tode. Bringen deutsche Militärs Zivilisten um, dann muss Berlin nach dem jüngsten Urteil nicht mehr damit rechnen, finanziell zur Verantwortung gezogen zu werden.

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