Die Folgen der doppelten Standards

Die Berliner Machtpolitik erleidet mit dem Scheitern der deutschen Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat einen herben Dämpfer. Doppelte Standards in der Außenpolitik gelten als eine der Hauptursachen.

BERLIN/NEW YORK (Eigener Bericht) – Das Scheitern der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat verpasst den weltpolitischen Ambitionen der Bundesregierung einen herben Dämpfer. Mit nur 104 Stimmen lag Deutschland am Mittwoch bei der Abstimmung in New York weit hinter den erheblich kleineren Staaten Portugal (134) und Österreich (131). Als eine der Hauptursachen gelten weithin die doppelten Standards, mit denen Berlin operiert: Während es Gegnern wie Russland angebliche oder tatsächliche Völkerrechtsbrüche scharf ankreidet, nimmt es Verbrechen enger Verbündeter, so etwa Israels oder der Vereinigten Staaten, umstandslos hin. Man dürfe zukünftig „beim Völkerrecht keine doppelten Maßstäbe anlegen“, heißt es in Reaktion auf das Scheitern nun sogar aus der Regierungspartei SPD. Der Vorgang zeigt zugleich, dass die Dominanz der großen westlichen Staaten in der internationalen Politik schwindet und kleinere Länder wie Österreich oder Portugal mit neuen Sympathien rechnen können. Die Bundesregierung deutet an, sich erst für die Periode 2035/36 wieder bewerben zu wollen. Stimmen werden laut, die Beiträge für die UNO, wenn man nun keinen Sitz im Sicherheitsrat erhalte, zu reduzieren.

„Außenpolitik gestalten“

Über die Ziele, die die Bundesrepublik mit der Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat verfolgte, hatte sich im vergangenen Jahr Außenminister Johann Wadephul offen geäußert. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sei „das höchste wirklich globale Gremium für die Sicherheit der Welt“, für das trotz aller Konflikte weltweit „noch immer grundsätzlich Konsens und Unterstützung aller besteht“, hatte Wadephul vor der Konferenz aller deutschen Botschafter am 8. September 2025 konstatiert und hinzugefügt: „Deutschland gehört als eines der zentralen europäischen Gewichte an diesen Tisch.“ Das sei nötig, „weil wir in dieser Welt Außenpolitik gestalten wollen“ – „und weil dies unserem Interesse entspricht“.[1] Das liege auch daran, dass – „gerade in einem immer raueren geopolitischen Klima“ – „die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat Zugänge zu Entscheidungen, Formaten und Informationen“ biete, „die auch Jahre nach unserer Mitgliedschaft geöffnet bleiben“. Dies sei für Berlin von hoher Bedeutung. Wadephul behauptete zudem, es sei, „gerade wenn das Völkerrecht angeschlagen und der Multilateralismus am Taumeln ist, unsere Verantwortung“, „uns dem kraftvoll entgegenzustellen“.

Verbrechen? Egal.

Dass die Bundesregierung zwar jederzeit abstrakt die Einhaltung des Völkerrechts predigt, sich im konkreten Fall allerdings – auch auf offener Weltbühne – nicht darum schert, wenn es um Vorwürfe gegen ihre Verbündeten geht, ist einer der Gründe, die nun für das Scheitern der deutschen Bewerbung vorgebracht werden. Die Bundesregierung weigert sich seit Jahren beharrlich, anders als mit nichtssagenden Phrasen gegen Israels Völkerrechtsverbrechen unter anderem im Gazakrieg Position zu beziehen. Im Dezember 2025 stimmte sie auf Druck aus Israel nicht einmal der Verlängerung des Mandats für das Palästinenserhilfswerk UNWRA zu. Dies sticht umso mehr ins Auge, als Berlin regelmäßig Russland – einen Gegner – wegen angeblicher oder tatsächlicher Kriegsverbrechen im Ukrainekrieg aufs Heftigste attackiert. Im Falle Israels fällt das deutsche Schweigen besonders ins Gewicht, weil in den vergangenen Jahren, wie Daniel Forti, UN-Experte bei der International Crisis Group, festhält, „eine große Mehrheit unter den UN-Mitgliedsstaaten … Palästina unterstützt hat und sehr besorgt ist über Israels Krieg in Gaza und in der Westbank“.[2] Auch die Repression in Deutschland gegen Palästinenser und Gegner der israelischen Kriegführung wird international mit klarer Ablehnung rezipiert.[3]

Komplexe Fragen

Auf wenig Verständnis stößt die Bundesregierung in vielen Ländern zudem mit ihrer faktischen Billigung der Angriffskriege der Vereinigten Staaten. Bedrängt Berlin nach wie vor Staaten in aller Welt, gegen Russland wegen seines Angriffskrieges gegen die Ukraine Strafmaßnahmen zu verhängen, so sieht sie sich nach wie vor nicht in der Lage, eine offizielle völkerrechtliche Einordnung des US-Angriffskriegs gegen Iran vorzunehmen. Dasselbe trifft auf den US-Überfall auf Venezuela Anfang Januar sowie die Verschleppung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro zu. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte behauptet, „die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes“ sei „komplex“; dazu müsse man sich „Zeit“ nehmen.[4] Diese „Zeit“ dauert nun seit fünf Monaten an, ohne dass eine öffentliche Stellungnahme dazu vorliegt. Dies löst mittlerweile sogar in den Berliner Regierungsparteien Kritik aus. So ließ sich Siemtje Möller, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, jetzt mit der Äußerung zitieren, es sei erforderlich, dass die Bundesregierung künftig „völkerrechtswidriges Verhalten als solches benennt, unabhängig davon, wer dies in Frage stellt“.[5] Adis Ahmetovic, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, forderte ebenfalls, man dürfe „beim Völkerrecht keine doppelten Maßstäbe anlegen“.

Absteigende Mächte

Jenseits der verbreiteten Kritik an den doppelten Standards der deutschen Außenpolitik geht das Scheitern der deutschen Bewerbung auch auf Kräfteverschiebungen in der internationalen Politik zurück. In den vergangenen Jahrzehnten hatte sich die Bundesrepublik stets mit ihrer Forderung durchsetzen können, alle acht Jahre in den UN-Sicherheitsrat gewählt zu werden. Da die Amtszeit jeweils zwei Jahre beträgt, hatte Deutschland, langfristig betrachtet, während eines Viertels der Acht-Jahre-Perioden einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat inne. Das war erheblich überproportional. In Berlin wurde es damit begründet, dass man einen größeren UN-Mitgliedsbeitrag zahle als die meisten anderen Staaten – und dass man als großes sowie wirtschaftlich starkes Land genug Gewicht auf die Waage bringe, um sich gegenüber den mächtigen ständigen Mitgliedern zu behaupten. Die Akzeptanz dafür schwindet offenbar; dies zeigt sich schon daran, dass mit Österreich und Portugal zwei kleinere Länder Westeuropas gleichzeitig gegen Deutschland kandidierten. Das Scheitern der Bundesrepublik in der Abstimmung belegt, dass weltweit das Bedürfnis zunimmt, die großen, besonders einflussreichen Mächte zumindest ein Stück weit zurückzudrängen.

„Weniger in die UN investieren“

Für die weltpolitischen Ambitionen der Bundesregierung ist das ein herber Dämpfer – umso mehr, als Berlin eigentlich viel weiter reichende Ziele verfolgt und sogar einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat anstrebt. Wie dieser gerechtfertigt werden soll, ist nach dem Scheitern der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz unklarer denn je. Entsprechend zeichnet sich nun – zumindest in Ansätzen – ein Rückgang des Interesses an den Vereinten Nationen ab. Mit Blick darauf, dass Deutschland einer der größten Beitragszahler ist – 2025 überwies Berlin 3,22 Milliarden Euro nach New York –, erklärte der CDU-Politiker Manfred Pentz, der zur Zeit in Hessen als Minister für Internationales amtiert: „Wenn wir künftig dort nicht den Einfluss haben, der uns zusteht, stellt sich die Frage: Warum sollten wir dann weiterhin so viel Geld in die UN investieren?“[6] Mit ähnlichen Motiven hält seit geraumer Zeit die Trump-Administration Zahlungen an die Vereinten Nationen zurück. Deren Position gerät damit immer weiter ins Wanken.

 

[1] Rede von Außenminister Johann Wadephul zur Eröffnung der Konferenz der Leiterinnen und Leiter deutscher Auslandsvertretungen. auswaertiges-amt.de 08.09.2025.

[2] Martin Ganslmeier: Katerstimmung und Fehlersuche. tagesschau.de 04.06.2026.

[3] S. dazu „Stigmatisiert, kriminalisiert, angegriffen“.

[4] Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt zur Situation in Venezuela. bundesregierung.de 03.01.2026.

[5] Was bedeutet Deutschlands gescheiterte UN-Bewerbung? zdfheute.de 04.06.2026.

[6] Deshalb wurde Deutschland bei der UN-Wahl abgestraft. n-tv.de 04.06.2026.


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