Wer die Brandmauer bricht

Der erneute Bruch der Brandmauer im Europaparlament zeigt: Beschlüsse der EU-Staaten stehen immer öfter so weit rechts, dass sie ohne die extreme Rechte nicht mehr durchsetzbar sind.

BRÜSSEL/BERLIN (Eigener Bericht) – Der erneute Bruch der Brandmauer im Europaparlament ist das Resultat weniger von Machenschaften einzelner Abgeordneter als vielmehr einer Rechtsverschiebung von Beschlüssen der Regierungen in der EU. Dies ergibt sich aus einem Blick auf die bisherigen Fälle, in denen die konservative EVP-Fraktion im Europaparlament gemeinsam mit den Rechtsaußenfraktionen der EKR um die Fratelli d’Italia von Giorgia Meloni, der PfE um den französischen Rassemblement National (RN) und des ESN um die AfD Abstimmungsmehrheiten erreichte. Als Architekt der Option, Mehrheiten unter Zuhilfenahme der äußersten Rechten zu erzielen, gilt der Vorsitzende der EVP und ihrer Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber (CSU). Weber arbeitet seit mehreren Jahren an einer solchen Option, um Vorhaben der EU-Staaten auch dann durch das Europaparlament bringen zu können, wenn sie so weit rechts stehen, dass eine Zustimmung anderer Fraktionen nicht zu erhalten ist. Jüngst war das vor allem in der Flüchtlingsabwehr der Fall. Dort haben sich die EU-Regierungen auf ein Vorgehen geeignet, das eklatant gegen Menschenrechte verstößt und nur noch mit Hilfe der extremen Rechten durchsetzbar ist.

In Drittstaaten abschieben

Der EU-Gesetzesentwurf, der jüngst eine Mehrheit der extremen Rechten benötigte, basiert auf einem Beschluss der EU-Innenminister vom 8. Dezember 2025. Darin hatten die Minister eine neue „Rückkehrverordnung“ auf den Weg gebracht. Diese sieht unter anderem vor, dass Flüchtlinge, die in der EU kein Aufenthaltsrecht erhalten, die man aber nicht in ihre Herkunftsländer abschieben kann – etwa, weil dort Krieg herrscht –, in Drittstaaten deportiert werden dürfen. Dort sollen sogenannte Rückkehrzentren („Return Hubs“) errichtet werden. Voraussetzung ist lediglich eine Feststellung, der zufolge die Drittstaaten die Menschenrechte einhalten und die Flüchtlinge nicht ihrerseits etwa in einen Krieg abschieben.[1] Das Modell wird schon lange diskutiert. Die britische Regierung wollte es einführen und hatte dazu schon die Einrichtung von Lagern in Ruanda vereinbart, wurde allerdings durch ein Urteil des Supreme Court daran gehindert, den Plan umzusetzen; das Gericht erklärte ihn wegen ernster menschenrechtlicher Bedenken für unzulässig.[2] Die EU will ihn nun ihrerseits realisieren. Dabei legt sie großen Wert darauf, dass Flüchtlinge in ihnen unbekannte Länder abgeschoben werden dürfen. Sehr ähnlich geht die Trump-Administration vor, die Migranten in beliebig ausgewählte Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas deportiert.

Die einzig mögliche Mehrheit

Die neue „Rückkehrverordnung“ muss jetzt noch vom Europaparlament gebilligt und dann anschließend erneut mit den EU-Staaten abgestimmt werden. Im Europaparlament war in der vergangenen Woche zunächst der Innenausschuss mit dem Dokument befasst. Bereits im Februar hatten Gespräche ergeben, dass die vielfach erprobte Mehrheit aus Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten in diesem Falle nicht zu erzielen war; die Sozialdemokraten waren nicht zur Zustimmung bereit. Die konservativen EVP-Ausschussmitglieder gingen daraufhin dazu über, eine Mehrheit unter Einschluss der Rechtsaußenfraktionen EKR (Europäische Konservative und Reformer), PfE (Patrioten für Europa) und ESN (Europa der Souveränen Nationen) zu suchen; der ESN-Fraktion gehören auch die AfD-Abgeordneten im Europaparlament an. Dazu wurde eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe von Abgeordneten aus EVP, EKR, PfE und ESN eingerichtet; am 4. März fand ein Treffen von Abgeordneten aller vier Fraktionen statt.[3] Die EVP war bereit, eine ganze Reihe an Änderungsanträgen aus den Rechtsaußenfraktionen abzunicken, darunter auch solche, auf denen die AfD-Abgeordnete Mary Khan beharrt hatte.[4] Am 9. März stimmte der Innenausschuss dem Dokument mit der Mehrheit von EVP, EKR, PfE und ESN zu. Die AfD-Abgeordnete Khan konstatierte: „Die Brandmauer ist auch in der Migrationspolitik gefallen.“[5]

Nicht der erste Fall

Das trifft nicht zu – denn die Brandmauer in der Flüchtlingsabwehr ist im Europaparlament bereits im Februar eingerissen worden. Am 10. Februar segnete das Parlament eine Änderung in den Asylbestimmungen der EU ab, die ebenfalls im Kontext der in Gang befindlichen dramatischen Verschärfung der EU-Flüchtlingsabwehr steht und formale Voraussetzungen für die Abschiebung in „Rückkehrzentren“ schafft. So stimmte es zum einen einer EU-weiten Liste angeblich sicherer Herkunftsstaaten zu, die die Ablehnung von Asylanträgen erleichtert. Zum anderen verabschiedete es das Konzept des sogenannten sicheren Drittstaats, ohne das die „Rückkehrzentren“ nicht realisierbar wären.[6] In der Endabstimmung lehnten zahlreiche Abgeordnete nicht nur der Grünen sowie der Linken, sondern auch der Sozialdemokraten die Änderung ab, deren Durchsetzung allerdings nicht gefährdet war: Außer der EVP-Fraktion stimmten ihr ebenfalls die Fraktionen der EKR, der PfE und des ESN zu.[7]

Offen neokolonial

Auf anderen Politikfeldern war die Brandmauer im Europaparlament schon deutlich früher eingerissen worden. So hatte das Europaparlament bereits am 19. September 2024, kurz nach seinem ersten Zusammentreten nach der Europawahl vom Juni 2024, eine Resolution verabschiedet, in der es in einem Akt einer bemerkenswerten Selbstermächtigung mitteilte, es erkläre den laut offizieller Auszählung in der venezolanischen Präsidentenwahl vom 28. Juli 2024 unterlegenen Kandidaten Edmundo González zum „legitimen und demokratisch gewählten Präsidenten Venezuelas“.[8] Die Resolution kam nur zustande, weil außer der EVP die Fraktionen der EKR und der PfE sowie mehrere Abgeordnete der ESN-Fraktion mit Ja stimmten; die anderen Fraktionen waren zur Zustimmung zu offen neokolonialer Politik nicht bereit. Seitdem sprechen Insider, wenn sie ein gemeinsames Votum von EVP, EKR, PfE und ESN meinen, von einer „Venezuela-Mehrheit“.

„Für die Wirtschaft geliefert“

Ebenfalls mit der Mehrheit der EVP und der drei Rechtsaußenfraktionen im Europaparlament wurde am 13. November 2025 eine weit reichende Aufweichung der Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Zuvor war eine weniger weit reichende Aufweichung, die die EVP gemeinsam mit den Fraktionen der Sozialdemokraten und der Grünen verabschieden wollte, knapp gescheitert.[9] Recherchen des Fernsehmagazins Monitor haben mittlerweile gezeigt, dass die deutlich weiter reichende, mit „Venezuela-Mehrheit“ verabschiedete Version von langer Hand von der EVP vorbereitet worden war; dabei hatte die EVP direkt mit Abgeordneten der EKR-Fraktion kooperiert, die wiederum laut den Recherchen die Absprachen mit der PfE- und der ESN-Fraktion getroffen hat. Für ein derartiges gemeinsames Vorgehen von EVP, EKR, PfE und ESN hatten sich demnach auch Wirtschaftslobbyisten stark gemacht. Der Vorsitzende der EVP-Fraktion, Manfred Weber (CSU), hatte geäußert, das Europaparlament habe mit der Abstimmung per „Venezuela-Mehrheit“ „für Europas Wirtschaft geliefert“.[10]

Der Architekt der Rechtsaußenmehrheit

Weber gilt als Architekt der verstärkten Kooperation der EVP mit den Fraktionen rechts von ihr. Bereits im Sommer 2022 hatte er heftige Auseinandersetzungen ausgelöst, weil er sich im Wahlkampf in Italien offiziell auf die Seite des ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi und dessen Partei Forza Italia (FI) geschlagen hatte, und dies, während Berlusconi ein festes Rechtsbündnis mit der Lega von Matteo Salvini und den Fratelli d’Italia (FdI) von Giorgia Meloni eingegangen war. Die FdI stellen im Europaparlament Abgeordnete in der EKR-Fraktion, die Lega ist in der PfE-Fraktion vertreten, während die FI wiederum zur EVP gehört. Weber hatte damals erklärt, das Dreierbündnis sei völlig unproblematisch, da es „für die europäische Integration“ eintrete, zudem „die transatlantische Kooperation“ stärke und „die Rolle der NATO“ anerkenne.[11] Rassistische Positionen der Lega und Sympathien für den Duce Benito Mussolini bei den FdI spielten keine Rolle. Der CSU-Politiker hat in den folgenden Jahren führend daran mitgewirkt, die erst punktuelle, dann kontinuierlicher werdende Kooperation der EVP vor allem mit den EKR zu intensivieren – german-foreign-policy.com berichtete.[12]

Der Zweck der Übung

Dies ist freilich kein Selbstzweck gewesen. Weber hat damit systematisch die Optionen für die Mehrheitsbildung im Europaparlament ausgeweitet – für Fälle, in denen die Regierungen der Mitgliedstaaten sich auf EU-Ebene auf eine Politik einigen, die so weit rechts steht, dass für sie eine Parlamentsmehrheit mit den anderen Fraktionen nicht zu erzielen ist. Das ist in jüngster Zeit häufiger der Fall gewesen, zuletzt bei der Umformung der Flüchtlingsabwehr in der EU, die so schwerwiegend gegen ganz grundlegende Menschenrechte verstößt, dass sie im Europaparlament nur unter Heranziehung von Parteien der extremen Rechten beschlossen werden kann. Der formale Bruch der Brandmauer im Europaparlament ist nur die Folge des inhaltlichen Bruchs der Brandmauer durch die Regierungen der EU

 

[1] Einigung über Rückkehrverordnung – Rat. brak.de 18.12.2025.

[2] Alice Donald, Joelle Grogan: Defeat in the Supreme Court. verfassungsblog.de 17.11.2023.

[3] Interne Chats belegen Kooperation von Webers EVP mit Rechten. sueddeutsche.de 14.03.2026.

[4] Thomas Gutschker: Eine Chatgruppe mit der AfD stellt die Brandmauer in Frage. Frankfurter Allgemeine Zeitung 16.03.2026.

[5] Thomas Gutschker: Wieder eine rechte Mehrheit. Frankfurter Allgemeine Zeitung 11.03.2026.

[6] Asylrecht: Neue Regeln zu sicheren Drittstaaten und Herkunftsstaaten. europarl.europa.eu 10.02.2026.

[7] Vincenzo Genovese: European Parliament clears way for transferring asylum seekers to unrelated countries. euronews.com 10.02.2026.

[8] S. dazu Die Brandmauer bricht.

[9] Nathan Niedermeier, Maximilian Hübner, Andreas Maus: Rechtsextreme jubeln: EU-Brandmauer gefallen? wdr.de 05.02.2026.

[10] S. dazu „Kein Platz für Brandmauern“ (II).

[11] S. dazu „Wächter der pro-europäischen Politik“.

[12] S. dazu Die Brandmauer rutscht.


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