Der Krieg im Innern

EU-Sanktionen machen es erstmals einem kritischen deutschen Journalisten unmöglich, sich und seine Familie mit Nahrung zu versorgen. Sie ermöglichen die Ausschaltung kritischer Medien. Auch US-Sanktionen gefährden die linke Opposition.

BERLIN/BRÜSSEL/WASHINGTON (Eigener Bericht) – Zum ersten Mal entziehen EU-Sanktionen einem kritischen Journalisten in Deutschland jede Möglichkeit, sich sowie seine Familie mit Nahrung zu versorgen. Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, der schon seit Mai vergangenen Jahres aufgrund von EU-Sanktionen Geld weder verdienen noch ausgeben darf, erhält seit kurzem von seiner Bank nicht einmal mehr die humanitäre Ausnahmesumme, die er benötigt, um für sich sowie für seine Familie Nahrungsmittel zu kaufen. Die EU hat Sanktionen gegen ihn verhängt, weil er propalästinensische Positionen vertritt. Gleichartige Maßnahmen hat sie auch gegen den Schweizer Publizisten Jacques Baud ergriffen, der für Positionen bekannt ist, die bezüglich des Ukraine-Kriegs denjenigen der EU widersprechen. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es zustimmend, derlei Sanktionen würden „auch weiterhin“ verhängt. Damit versetzt sich Brüssel in die Lage, kritische Medien flächendeckend auszuschalten, faktisch ohne gerichtliche Kontrolle. Zugleich sorgen US-Maßnahmen dafür, dass missliebige Organisationen die Bankkonten verlieren und damit außerstande gesetzt werden, kritische Aktivitäten weiterzuführen. Eine Ausschaltung der Opposition wird möglich.

Sanktionen gegen Personen

Sanktionen gegen Personen verhängt die EU bereits seit den 2000er Jahren, gehäuft seit der Eskalation des Ukraine-Konflikts im Jahr 2014 und noch weiter verstärkt seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022. Die Maßnahmen richten sich unter beliebig wechselnden Vorwänden gegen Repräsentanten und wirkliche oder vorgebliche Unterstützer gegnerischer Staaten. Diese dürfen nicht mehr in die EU einreisen; besitzen sie dort Vermögen, wird es eingefroren. Zudem dürfen ihnen keinerlei Vermögenswerte aus der EU übertragen werden. Damit sind ihnen Geschäfte mit Personen, Unternehmen und Organisationen aus der EU untersagt. Sanktioniert wurden etwa die Staatsspitzen Russlands und Belarus‘ bis hin zu den Präsidenten beider Staaten, Wladimir Putin und Alexander Lukaschenko. Von den Maßnahmen betroffen sind außerdem Oligarchen und führende Militärs, aber auch Personen, die lediglich Dienstleistungen an Tankern der sogenannten Schattenflotte vornehmen. Laut Angaben eines online einsehbaren „Sanktionstrackers“ der EU wurden bis Januar 2026 Sanktionen gegen 4.270 Personen verhängt. Die weit überwiegende Mehrheit von ihnen lebt außerhalb der EU und hat keine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats.[1]

Vor dem Nichts

Im vergangenen Jahr ist die EU erstmals dazu übergegangen, Sanktionen nicht mehr nur gegen Bürger gegnerischer Staaten zu verhängen. Das trifft zum einen EU-Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt außerhalb der Union haben, darunter die deutschen Blogger Thomas Röper und Alina Lipp sowie den französischen Militärexperten Xavier Moreau; sie leben in Russland. Zum anderen hat die EU zum ersten Mal auch Personen sanktioniert, die in einem Mitgliedstaat leben, so zum Beispiel den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru, der in der Bundesrepublik ansässig ist, und den in Belgien wohnenden Schweizer Publizisten Jacques Baud. Die Folgen wiegen schwer. Weil mit beiden niemand Geschäfte machen darf, dürfen sie weder Geld verdienen noch etwas kaufen. Wer sie materiell unterstützt, macht sich unmittelbar des Sanktionsbruchs schuldig und wird bestraft. In Doğrus Fall sind von den Sanktionen auch seine Ehefrau sowie seine Kinder betroffen. Will er Nahrungsmittel oder Medikamente kaufen, benötigt er dafür eine humanitäre Sondergenehmigung. In der vergangenen Woche teilte Doğru mit, seine Bank weigere sich jetzt sogar, ihm den bislang aufgrund einer Ausnahmeerlaubnis gewährten Betrag von 506 Euro im Monat auszuzahlen.[2] Damit stehen er und seine Familie vor dem ökonomischen Nichts und dem sozialen Tod.

„Das wird weiter geschehen“

Die EU begründet die Verhängung der Sanktionen im Falle Doğrus damit, er schüre mit seiner propalästinensischen journalistischen Arbeit angeblich „Zwietracht“ und unterstütze damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“.[3] Belege präsentiert Brüssel nicht. Über Baud heißt es, er fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“; deshalb sei er „für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind …, verantwortlich“.[4] Dass Baud darauf hinweist, er belege sämtliche Aussagen nicht mit russischen, sondern ausschließlich mit westlichen und mit ukrainischen Quellen, zählt nicht. Faktisch stellt die EU mit den Sanktionen gegen Doğru und Baud klar, dass sie bereit ist, die Veröffentlichung abweichender Meinungen zu bestrafen. Dies wird auch von der Bundesregierung unterstützt. Zur Verhängung der Sanktionen gegen Baud kündigte ein Sprecher des Auswärtigen Amts an, dies werde „auch weiterhin geschehen“ – „und alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann“.[5] Damit ist ab sofort das öffentliche Vertreten von Positionen, die als russland- oder palästinanah interpretiert werden können, mit Strafmaßnahmen bis hin zur ökonomischen Ausschaltung bedroht.

Absolutistische Vollmachten

Schwer wiegt zudem, dass die Sanktionen nicht auf rechtsstaatlichem Weg, sondern allein durch die Exekutive verhängt werden. Damit wird faktisch die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt. Zwar äußert ein Sprecher des Auswärtigen Amts, man könne gegen die Verhängung von Sanktionen „den Europäischen Gerichtshof anrufen“.[6] Wie dies allerdings praktisch möglich sein soll, wenn man keinen Anwalt engagieren und auch kein Geld verdienen kann, um ihn zu bezahlen, ist nicht ersichtlich. Damit erhält die Exekutive mit der neuen Option, Sanktionen zu verhängen, faktisch unumschränkte Vollmachten zur Ausschaltung jeder Opposition, die an die Vollmachten absolutistischer Herrscher gemahnen.

Konten gekündigt

Zu den EU-Sanktionen kommen Repressalien hinzu, die mutmaßlich auf Maßnahmen der Trump-Administration zurückgehen und auf die Ausschaltung oppositioneller Organisationen zielen. Dabei werden ihnen Bankkonten gekündigt. Modell ist ein Vorfall aus dem Jahr 2015 – damals regierte in Washington noch Barack Obama –, bei dem die britische Co-operative Bank das Konto der Cuba Solidarity Campaign UK auflöste. Wie der Chef des Kreditinstituts später einräumte, lag die Ursache dafür in den US-Sanktionen gegen Kuba; diese werden von Washington extraterritorial angewandt. Die Co-operative Bank fürchtete, von den USA mit verheerenden Strafmaßnahmen überzogen zu werden, falls sie das Konto der Cuba Solidarity Campaign weiterführe.[7] Das Gleiche geschieht nun in Deutschland. So kündigte etwa die als sozial-ökologisch geltende GLS-Bank im vergangenen Jahr das Konto der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Ursache war offensichtlich eine Spendenaktion der DKP für Kuba.[8]

Kein Interesse

Wenig später folgten weitere Kontenkündigungen: Die GLS-Bank und die Volksbank Göttingen lösten die Konten der Roten Hilfe auf, die linke Aktivisten vor Gericht unterstützt; die GLS-Bank tat das auch mit dem Konto des Anarchist Black Cross, das Gefangenen mit linkem Hintergrund unter die Arme greift.[9] Als Grund gilt in diesen Fällen, dass die Trump-Administration am 13. November die deutsche „Antifa Ost“ zur ausländischen terroristischen Organisation erklärt hat. Seitdem dürfen US-Bürger keinerlei geschäftliche Beziehungen mehr zu ihnen unterhalten. Da Banken auf den US-Dollar angewiesen sind, sehen sie sich für den Fall, dass ihre Kunden die „Antifa Ost“ unterstützen, mit Sekundärsanktionen bedroht. Die Bundesregierung könnte die Kontenkündigungen freilich auf der Grundlage von EU-Gesetzen untersagen. Dies hatte im Jahr 2007 die österreichische Regierung gegenüber der BAWAG getan, als diese die Konten von rund 100 Kubanern gekündigt hatte.[10] Daran aber hat Berlin keinerlei Interesse.

 

[1] EU sanctions tracker. data.europa.eu.

[2], [3] Raphael Schmeller: EU-Sanktionen bringen Berliner Journalisten und seine Familie in „existenzbedrohende Lage“. berliner-zeitung.de 12.01.2026. Hüseyin Dogru Interview on being on EU sanction list. youtube.com.

[4] Raphael Schmeller: Der Fall Jacques Baud: Wie EU-Sanktionen die Meinungsfreiheit untergraben. berliner-zeitung.de 20.12.2025.

[5], [6] Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 17.12.2025.

[7] Co-operative Bank admits bank closures are directly due to US blockade policies. cuba-solidarity.org.uk 2016.

[8] Andreas Wyputta: Kein Konto für Kommunisten. taz.de 11.12.2025.

[9] Falk Steiner: Rote-Hilfe-Konto gekündigt: Reicht Trumps Arm bis in die Göttinger Sparkasse? freitag.de 12.01.2026.

[10] BAWAG restores Cuban accounts after public uproar. reuters.com 09.08.2007.


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