Der Notstandsparagraph der EU

Die Anwendung eines Notstandsparagraphen zum dauerhaften Einfrieren des russischen Staatsvermögens in der EU steigert die Spannungen mit kleineren EU-Staaten. Washington will einige von diesen von der EU „wegziehen“.

MOSKAU/BERLIN (Eigener Bericht) – Wachsende Spannungen wegen der Pläne Berlins und Brüssels zur De-facto-Enteignung des in der EU liegenden russischen Staatsvermögens begleiten die aktuellen Ukraine-Verhandlungen in Berlin. Während sich erste Zugeständnisse der Ukraine im Hinblick auf die NATO-Mitgliedschaft des Landes abzeichnen, hat die EU unter Rückgriff auf einen Notstandsartikel Russlands Staatsvermögen auf Dauer eingefroren. Das soll nun die Nutzung der Guthaben für einen Kredit für die Ukraine ermöglichen. Der Schritt, der beträchtliche Gefahren für die Finanzlage der EU mit sich bringt, verschärft die Spannungen mit kleineren Mitgliedstaaten, die sich durch den Notstandsartikel unrechtmäßig entmachtet sehen. Gleichzeitig schlägt der einflussreiche deutsche Ex-Spitzendiplomat Wolfgang Ischinger vor, ein aus ausgewählten Staaten bestehendes „Kerneuropa“ solle die EU-Außenpolitik im Alleingang vorantreiben. Ausgegrenzt würden Staaten wie etwa Ungarn, Italien und Polen, von denen es in einer inoffiziellen Langfassung der neuen Nationalen US-Sicherheitsstrategie heißt, Washington werde sie künftig von der EU „wegziehen“ und auf diese Weise den Zusammenhalt und den Einfluss der Union untergraben.

ex.klusiv

Anmelden

ex.klusiv

Den Volltext zu diesem Informationsangebot finden Sie auf unseren ex.klusiv-Seiten - für unsere Förderer kostenlos.

Auf den ex.klusiv-Seiten von german-foreign-policy.com befinden sich unser Archiv und sämtliche Texte, die älter als 14 Tage sind. Das Archiv enthält rund 5.000 Artikel sowie Hintergrundberichte, Dokumente, Rezensionen und Interviews. Wir würden uns freuen, Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellen zu können - für 7 Euro pro Monat. Das Abonnement ist jederzeit kündbar.

Möchten Sie dieses Angebot nutzen? Dann klicken Sie hier:
Persönliches Förder-Abonnement (ex.klusiv)

Umgehend teilen wir Ihnen ein persönliches Passwort mit, das Ihnen die Nutzung unserer ex.klusiven Seiten garantiert. Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Die Redaktion

P.S. Sollten Sie ihre Recherchen auf www.german-foreign-policy.com für eine Organisation oder eine Institution nutzen wollen, finden Sie die entsprechenden Abonnement-Angebote hier:
Förder-Abonnement Institutionen/Organisationen (ex.klusiv)