Von Drohnen- zu Bootsmorden

Trump hält an seinen Kriegsdrohungen gegen Venezuela fest und weitet seine Drohungen gegen weitere Länder aus, vor allem gegen Kolumbien. Berlin („Menschenrechte“) schweigt dazu – wie auch zu den US-Bootsmorden in der Karibik.

BERLIN/CARACAS/WASHINGTON (Eigener Bericht) – US-Präsident Donald Trump weitet seine Kriegsdrohungen gegen die Staaten Lateinamerikas aus und stellt grundsätzlich jedem vom Drogenschmuggel betroffenen Land Bombenangriffe in Aussicht. Dies gelte vor allem für Kolumbien, erklärte Trump am Dienstag, nachdem er in einem beispiellosen Übergriff erklärt hatte, er schließe den Luftraum des souveränen Staates Venezuela. Während etwa die Vereinten Nationen von Washington verlangen, zumindest wieder das internationale Recht zu wahren und die Übergriffe zu stoppen, schweigt die Bundesregierung, die sich ansonsten gern als Predigerin in Sachen Menschenrechte in Szene setzt, beharrlich. Zuvor hatte Außenminister Johann Wadephul zu den andauernden US-Bootsmorden in der Karibik, die etwa in Frankreich und in Großbritannien erkennbar auf Kritik stoßen, erklärt, die USA und Venezuela müssten „das Thema bilateral lösen“; Venezuela müsse sich „zurücknehmen“. Die Bootsmorde brechen internationales wie auch US-Recht, weil sie Menschen umbringen, ohne sie vor Gericht zu stellen oder ihnen auch nur ein Verbrechen nachzuweisen. Damit erinnern sie an die langjährigen US-Drohnenmorde etwa in Pakistan und in Somalia.

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