Grenzabschottung im Alleingang

Berlin verstößt mit der neuen Abschottung der Grenzen für Asylsuchende mutmaßlich gegen internationales Recht und provoziert neue Konflikte mit mehreren Nachbarstaaten von Polen über die Schweiz bis Luxemburg.

BERLIN/WARSCHAU/LUXEMBURG (Eigener Bericht) – Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zur Abschottung der deutschen Grenzen gegen Asylsuchende sind Kritikern zufolge rechtswidrig und rufen zudem Konflikte mit den Nachbarstaaten hervor. Dass es legal sei, Asylsuchende ganz pauschal an einer Einreise zu hindern, wie Berlin es beschlossen hat, das werde sogar in der EU-Kommission infrage gestellt, wird berichtet. Beobachter gehen von Klagen gegen das deutsche Vorgehen vor und halten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Berlin für nicht unwahrscheinlich. Die verschärften Grenzkontrollen, die vergangene Woche eingeführt wurden, um potenzielle Asylsuchende aufzuspüren, stoßen im In- und im Ausland auf Protest. So protestiert etwa der Oberbürgermeister von Kehl, die Kontrollen sabotierten die mühevoll aufgebaute Kooperation mit dem französischen Strasbourg. Dass sie ausgerechnet am 8. Mai beschlossen worden seien, zeuge von bedauerlichem Mangel an politischer Sensibilität. Große Verärgerung äußern die Regierungen mehrerer Nachbarstaaten. Er akzeptiere es nicht, wenn „irgendjemand Migrantengruppen nach Polen“ schicken wolle, warnt Ministerpräsident Donald Tusk. Kanzler Friedrich Merz gibt sich kompromisslos.

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