Flüchtlingsabwehr vor Recht

Höchstes EU-Gericht erklärt EU-Abkommen mit Marokko für rechtswidrig und dringt auf Anerkennung der von Marokko besetzten Westsahara. Berlin und Brüssel weigern sich – vor allem wegen Marokkos Beitrag zur Flüchtlingsabwehr.

LAAYOUNE/RABAT/BRÜSSEL (Eigener Bericht) – Die EU bricht mit mehreren Abkommen mit Marokko internationales Recht und stützt mit ihnen Rabats Fremdherrschaft über die letzte Kolonie auf dem afrikanischen Kontinent – die Westsahara. Dies bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der EU, in einem Urteil, das Anfang Oktober die Handels- und Fischereiabkommen der Union mit dem nordafrikanischen Land für rechtswidrig erklärt hat. Ursache ist, dass die Abkommen mit Marokko geschlossen wurden, sich aber auch auf die Westsahara beziehen, die Marokko, wie der EuGH bekräftigt, rechtswidrig besetzt hat; dem Gericht zufolge muss die EU Abkommen, die das Gebiet betreffen, mit der legitimen Repräsentanz der sahrauischen Bevölkerung schließen – mit der Frente Polisario. Damit entspricht das EuGH-Urteil der Position der Vereinten Nationen, die der Westsahara aktuell einen Kolonialstatus zuschreiben. Brüssel und Berlin nehmen das Urteil „zur Kenntnis“, leiten aber keinerlei Schritte ein, ihm Rechnung zu tragen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigt an, sie wolle die „tiefe Freundschaft“ mit Marokko „auf die nächste Ebene heben“. Es geht um Flüchtlingsabwehr und um erneuerbare Energien.

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