Nur Deutschland entschädigt nicht

Niederländischer NS-Verfolgter fordert Entschädigung für Bahn-Deportationen in die NS-Vernichtungslager. Solche Entschädigungen wurden in Frankreich und in den Niederlanden gezahlt; nur Berlin und die Deutsche Bahn weigern sich.

BERLIN/DEN HAAG (Eigener Bericht) – Der niederländische NS-Verfolgte Salo Muller fordert die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung zur Zahlung von Entschädigung an noch lebende Opfer der NS-Deportationsverbrechen auf. Gegenstand der Forderung sind die Deportationen mit der Deutschen Reichsbahn in die NS-Vernichtungslager, ohne die „der Holocaust nicht durchführbar gewesen“ wäre, wie Muller konstatiert. Der 88-jährige, dessen Eltern mit der Bahn nach Auschwitz deportiert und dort ermordet wurden und der sich als Kind nur in niederländischen Verstecken vor dem Mordzugriff der deutschen Besatzer retten konnte, brachte 2019 die niederländische Bahngesellschaft Nederlandse Spoorwegen dazu, 50 Millionen Euro für Entschädigungen bereitzustellen. Die Deutsche Bahn AG, Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn, verweigert sich bis heute. Auch die Initiative Zug der Erinnerung setzt sich für die Zahlung von Entschädigungen ein – und verweist in einem Gutachten darauf, die Reichsbahn habe zwischen 1938 und 1945 „Fahrteinnahmen für die Deportationen“ im „heutigen Wert von mindestens 445 Millionen Euro“ kassiert. Das Reichsbahn-Vermögen ging an die Rechtsnachfolgerin Deutsche Bahn AG.

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