Der deutsche Hungergenozid

Überlebende der deutschen Hungerblockade Leningrads im Zweiten Weltkrieg dringen auf Entschädigung. Die Bundesregierung weist dies 80 Jahre nach der Blockade immer noch ab.

BERLIN/MOSKAU (Eigener Bericht) – Vor dem kurz bevorstehenden 80. Jahrestag der Brechung der deutschen Blockade Leningrads im Zweiten Weltkrieg am 27. Januar dringen Überlebende zum wiederholten Mal auf eine wenigstens geringe Entschädigung. Die Wehrmacht hatte zwischen 1941 und 1944 über einen Zeitraum von fast 900 Tagen die drei Millionen Einwohner der sowjetischen Metropole von der Lieferung von Nahrungsmitteln abgeschnitten. Ziel war es, die komplette Stadtbevölkerung durch Hunger zu ermorden; der Historiker Jörg Ganzenmüller sprach schon zum 60. Jahrestag der Brechung der Blockade von einem „Genozid durch bloßes Nichtstun“. 1,1 Millionen Menschen kamen zu Tode. Entschädigung haben bisher lediglich jüdische Opfer erhalten; Berlin sprach ihnen im Jahr 2008 eine Einmalzahlung von genau 2.556 Euro zu. Diese Summe fordern nun auch die nichtjüdischen Überlebenden ein. Tatsächlich galt der Plan, Leningrads Bevölkerung umzubringen, explizit auch den als slawische „Untermenschen“ diffamierten nichtjüdischen Einwohnern. Die Bundesregierung stuft den deutschen Hungergenozid ausdrücklich als „allgemeine Kriegshandlung“ ein, für die keine Entschädigung zu zahlen sei.

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