Die andere Staatsräson

Die Bundesrepublik macht sich für die Verfolgung von Kriegsverbrechen in aller Welt stark – während sie jahrzehntelang für Strafbefreiung für deutsche Kriegsverbrecher im Ausland kämpfte.

BONN/BERLIN (Eigener Bericht) – Während die Bundesrepublik sich als Vorkämpferin gegen Kriegsverbrechen in aller Welt inszeniert, hat sie sich jahrzehntelang für Strafbefreiung für deutsche Kriegsverbrecher im Zweiten Weltkrieg stark gemacht. Dies belegen geschichtswissenschaftliche Untersuchungen im Detail. Erst vor wenigen Tagen ist in Bremen ein Syrer festgenommen worden, dem vorgeworfen wird, als Anführer einer Miliz Menschen gefoltert und misshandelt zu haben. Berlin dringt zudem darauf, angebliche oder tatsächliche russische Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg strafrechtlich zu ahnden. Ganz im Gegensatz dazu setzten sich sämtliche Regierungen der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1989 konsequent für die Freilassung deutscher Kriegs- und anderer NS-Verbrecher im westlichen Ausland ein. Der Historiker Felix Bohr zeichnet dies in seinem Buch „Die Kriegsverbrecherlobby: Bundesdeutsche Hilfe für im Ausland inhaftierte NS-Täter“ am Beispiel deutscher Kriegsverbrecher in Italien und in den Niederlanden nach. Der staatliche Einsatz für Kriegs- und NS-Verbrecher wurde demnach von allen größeren Parteien im Deutschen Bundestag mitgetragen und gehörte „bis 1989 zur bundesdeutschen Staatsräson“.

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