Kolonialrassismus vor Gericht

Herero- und Nama-Repräsentanten sowie UN-Sonderberichterstatter werfen Berlin vor, es verweigere Entschädigung für den Genozid in Südwestafrika unter Bezug auf kolonialrassistische Argumentationen.

BERLIN/WINDHOEK (Eigener Bericht) – Repräsentanten der Herero und Nama sowie mehrere UN-Sonderberichterstatter werfen der Bundesregierung den Bruch von UN-Konventionen sowie die Nutzung kolonialrassistischer Argumentationen vor. Auslöser für die Vorwürfe ist eine Gemeinsame Erklärung, auf die sich Deutschland und Namibia im Mai 2021 geeinigt haben; sie sieht vor, dass Berlin anstelle von Entschädigungen für den Genozid an den Herero und Nama lediglich Entwicklungshilfe in durchaus üblicher Höhe zahlt. Die Erklärung ist wegen unerwartet heftiger Proteste von Namibias Parlament noch nicht ratifiziert worden. Legitime Vertreter der Herero und Nama haben inzwischen Klage gegen sie vor Namibias High Court eingereicht. Zudem haben sieben Sonderberichterstatter, die der UN-Menschenrechtsrat eingesetzt hat, sich kürzlich in Berlin über sie beschwert. Die Bundesregierung müsse endlich mit den Organisationen der Opfernachfahren verhandeln und von der Rechtsposition Abstand nehmen, der Massenmord an den Herero und Nama könne rechtlich nicht als Genozid gewertet werden, da die Opfer nicht als „zivilisiert“ gegolten hätten. Berlin, das sich einer „wertegeleiteten“ Außenpolitik rühmt, schweigt dazu.

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