Strafverfolgung (II)

HAGEN/DEN HAAG NS-Kriegsverbrecher, die der Wehrmacht, der Waffen-SS oder der deutschen Polizei angehörten, genießen in Deutschland nach wie vor Schutz vor ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Während sich die deutsche Justiz weltweite Strafverfolgungskompetenzen anmaßt, ist ein ,,Führererlass"vom Mai 1943, der ausländischen Mitgliedern der genannten Organisationen die deutsche Staatsbürgerschaft verleiht, von der deutschen Regierung bis heute nicht aufgehoben worden. Dies ermöglicht es den deutschen Behörden, das Verbot, deutsche Staatsbürger an fremde Staaten auszuliefern, auch auf von Nazideutschland eingebürgerte NS-Verbrecher anzuwenden.

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