Deutsch-syrischer Herbst
BERLIN/DAMASKUS/BEIRUT (Eigener Bericht) - Berlin hat die konsularischen Bemühungen um den in einem syrischen Foltergefängnis einsitzenden Mohammed Haydar Zammar eingestellt, um ihn verhören zu können. Dies erklärt der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Demnach legte das Bundeskanzleramt im Herbst 2002 viel Wert darauf, Zammar durch deutsche Beamte befragen zu lassen, und ließ Damaskus freie Hand. Die Äußerung lässt erkennen, dass die oberste deutsche Regierungsbehörde unter der Ägide des früheren Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier ermittlungstaktische Erwägungen über rechtliche Pflichten stellte: Zammar besitzt einen deutschen Pass und hat damit Rechtsanspruch auf konsularischen Beistand. Das Geschehen bleibt weiterhin ohne Folgen. Der Zeitraum, in dem das Bundeskanzleramt Zammars Folterhaft rechtswidrig ignorierte, fällt mit dem Versuch zusammen, die Geheimdienstkooperation mit Syrien für den "Anti-Terror-Kampf", aber auch für das gemeinsame Vorgehen gegen unerwünschte Einwanderung in die EU auszubauen. Die deutschen Bemühungen um konsularischen Beistand für Zammar setzten erst viel später wieder ein - als das Scheitern des deutsch-syrischen Kooperationsversuchs sich deutlich abzeichnete.
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