Militärische Notwendigkeiten
BERLIN (Eigener Bericht) - Mit einem Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung unterstellt Berlin die Kontrolle des Luftverkehrs über Deutschland weitgehend den Bedürfnissen und Anordnungen des Militärs. Das im April vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedete Gesetzeswerk regelt die Teilprivatisierung des bisherigen Staatsunternehmens Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), an dem der Bund mit gut 25 Prozent eine Sperrminorität behält, während bis zu 74,9 Prozent der Anteile verkauft werden. Die künftigen Mehrheitseigner der DFS werden sich umfassenden Durchgriffsrechten des Bundesverkehrsministeriums und insbesondere auch der deutschen Militärs zu unterwerfen haben. Die gesetzlichen Regelungen sehen nicht nur vor, dass der Einsatzflugbetrieb vorrangig zu behandeln ist: In weit gefassten Fällen "militärischer Notwendigkeiten" wird die gesamte Flugsicherung der Befehlsgewalt des Berliner Verteidigungsministeriums unterstellt. Da das noch in Staatsbesitz befindliche Unternehmen DFS bereits die Ausweitung seiner Kontrolltätigkeit auf ganz Europa plant, werden sich die dem Militär gesetzlich zukommenden Durchgriffsrechte auf den zivilen Luftverkehr zudem nicht auf den deutschen Luftraum beschränken.
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