Ein Vertrag zu Lasten Dritter
Die EU setzt den Freihandelsvertrag mit dem Mercosur am 1. Mai vorläufig in Kraft. Das Abkommen vergrößert vor allem die Absatzchancen für die deutsche Industrie, während der Mercosur auf die Rolle eines Rohstofflieferanten reduziert wird.
BERLIN/BRASÍLIA (Eigener Bericht) – Ohne die vom EU-Parlament geforderte juristische Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof setzt die EU-Kommission den Freihandelsvertrag mit dem Mercosur zum morgigen 1. Mai provisorisch in Kraft. Während der französische Präsident Emmanuel Macron dies als „schlechte Vorgehensweise“ kritisiert, sieht Bundeskanzler Friedrich Merz das Abkommen schon auf Dauer gestellt: „Vorläufig, meine Damen und Herren, heißt endgültig“, erklärte er auf der Hannover Messe. Die in dem Handelsabkommen vorgesehenen Zollstreichungen versprechen vor allem den deutschen Autoherstellern, Maschinenbauern, Chemiekonzernen und Pharmafirmen bessere Geschäfte. Auf der anderen Seite des Atlantiks profitieren vor allem Großagrarier von der Öffnung des EU-Markts, während der Industriesektor der vier Mercosur-Staaten stärker unter Druck gerät. Kritiker aus Brasilien warnen vor den Folgen der Förderung des agroindustriellen Modells für indigene Gemeinschaften, den Regenwald sowie Wasser, Boden und Luft. In den durch die Vereinbarung zementierten Handelsungleichgewichten, die Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay weitgehend auf die Rolle von Rohstofflieferanten reduzieren, sehen sie neokoloniale Muster fortwirken.

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