Berlin und der „ukrainische Holocaust”

Bundestag will die Hungersnot in der Ukraine 1932/33 zum Genozid erklären und übernimmt damit politisch motivierte Positionen aus dem Milieu der ukrainischen Ex-NS-Kollaboration.

BERLIN/KIEW (Eigener Bericht) – Der Deutsche Bundestag will die Hungersnot in der Ukraine während der Jahre 1932 und 1933 zum Genozid erklären und übernimmt damit eine politisch motivierte Einstufung aus dem Milieu der ukrainischen Ex-NS-Kollaboration. Dies geht aus Untersuchungen von Historikern hervor. Demnach ist die Behauptung, bei der Hungersnot handle es sich um einen willentlich herbeigeführten „ukrainischen Holocaust“, im ukrainischen Exil in Kanada entstanden, in dem einstige NS-Kollaborateure den Ton angaben. Ende der 1980er Jahre wurde die Behauptung in dem neu geschaffenen Wort „Holodomor“ gebündelt. Historiker weisen sie in der überwiegenden Mehrheit zurück, nicht zuletzt, weil die Hungersnot die Bevölkerung in agrarischen Regionen in der gesamten Sowjetunion traf. Der Bundestag will seine Resolution zum „Holodomor“ schon an diesem Mittwoch verabschieden. Dies droht auch gravierende innenpolitische Folgen hervorzurufen: Am Freitag hat der Bundesrat die jüngste Verschärfung des §130 StGB abgenickt, nach der „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen“ von Kriegsverbrechen sowie darüber hinaus von Völkermord unter Strafe gestellt wird.

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