Die Kanzlerin beim BdV
BERLIN (Eigener Bericht) - Revisionistische Inhalte in der letzte Woche eröffneten Ausstellung "Heimatweh" des Bundes der Vertriebenen (BdV) stützen sich auf offizielle Rechtspositionen des deutschen Staates. Dies zeigt eine Analyse der Auffassungen, die die Bundesrepublik zu zentralen Völkerrechtsfragen vertritt. So können sich die BdV-Ausstellungsmacher mit der Behauptung, die Umsiedlung der Deutschen sei "Unrecht" gewesen, auf gleichlautende Stellungnahmen Berlins beziehen, die ihrerseits in der Nicht-Anerkennung des Potsdamer Abkommens von 1945 durch alle Bundesregierungen seit 1949 gründen. Auch Entschädigungsforderungen, wie sie immer wieder in den Verbänden der deutschen "Vertriebenen" gestellt werden, können an alte Rechtspositionen des bundesdeutschen Staates anknüpfen, die die "Eigentumsfrage" systematisch offenhalten. Selbst die deutsch-polnische Grenze sei nur durch einen "Grenzbestätigungsvertrag" bestätigt; bis heute fehle ihr die bedingungslose Anerkennung, erklärt der Vorsitzende der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, Prof. Dr. Christoph Koch, im Gespräch mit dieser Redaktion. In den engen Kontakten zwischen BdV und Bundesregierung, die sich letzte Woche in der Teilnahme der Bundeskanzlerin an der BdV-Ausstellungseröffnung im Berliner Kronprinzenpalais zeigten, findet die inhaltliche Nähe eine adäquate Entsprechung.
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