• Kolonialrassismus vor Gericht

    Herero- und Nama-Repräsentanten sowie UN-Sonderberichterstatter werfen Berlin vor, es verweigere Entschädigung für den Genozid in Südwestafrika unter Bezug auf kolonialrassistische Argumentationen.

    BERLIN/WINDHOEK (Eigener Bericht) – Repräsentanten der Herero und Nama sowie mehrere UN-Sonderberichterstatter werfen der Bundesregierung den Bruch von UN-Konventionen sowie die Nutzung kolonialrassistischer Argumentationen vor. Auslöser für die Vorwürfe ist eine Gemeinsame Erklärung, auf die sich Deutschland und Namibia im Mai 2021 geeinigt haben; sie sieht vor, dass Berlin anstelle von Entschädigungen für den Genozid an den Herero und Nama lediglich Entwicklungshilfe in durchaus üblicher Höhe zahlt. Die Erklärung ist wegen unerwartet heftiger Proteste von Namibias Parlament noch nicht ratifiziert worden. Legitime Vertreter der Herero und Nama haben inzwischen Klage gegen sie vor Namibias High Court eingereicht. Zudem haben sieben Sonderberichterstatter, die der UN-Menschenrechtsrat eingesetzt hat, sich kürzlich in Berlin über sie beschwert. Die Bundesregierung müsse endlich mit den Organisationen der Opfernachfahren verhandeln und von der Rechtsposition Abstand nehmen, der Massenmord an den Herero und Nama könne rechtlich nicht als Genozid gewertet werden, da die Opfer nicht als „zivilisiert“ gegolten hätten. Berlin, das sich einer „wertegeleiteten“ Außenpolitik rühmt, schweigt dazu. ex.klusiv

  • „Grüner Energie-Imperialismus”

    Berlin verweigert Entschädigung für den Genozid an den Herero und Nama, nimmt Namibia aber als Lieferanten grüner Energieträger in Anspruch. Windhoek verlangt inzwischen offen Reparationen.

    WINDHOEK/BERLIN (Eigener Bericht) – Die Bundesregierung verweigert weiterhin die Zahlung von Entschädigungen für den Genozid an den Herero und Nama und nimmt Namibia nun stattdessen als Lieferanten grüner Energieträger in Anspruch. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat in dieser Woche Namibia bereist, um den Bezug grünen Wasserstoffs bzw. Ammoniaks zu forcieren; Ammoniak lässt sich aus Wasserstoff herstellen und kann einfacher transportiert werden. Ein deutsches Unternehmen betreibt nahe Lüderitz ein Projekt, das ab 2027 eine Million Tonnen Ammoniak pro Jahr exportieren soll; der Energiekonzern RWE hat sich 300.000 Tonnen jährlich gesichert. Während Namibia den Wasserstoff gerne nutzen würde, um eine eigene Industrie aufzubauen, ist unklar, wieviel von dem Energieträger überhaupt im Land verbleiben wird. Kritiker weisen außerdem darauf hin, dass das Projekt in einem ökologisch hochsensiblen Gebiet angesiedelt wird. Unterdessen dringt Namibias Regierung, unter dem Druck von Nachfahren der Herero und Nama, auf neue Verhandlungen mit Berlin über Entschädigungen für den Genozid und fordert Reparationen in Höhe von 73 Milliarden Euro. ex.klusiv

  • Schweigegeld statt Entschädigung (II)

    Herero- und Nama-Organisationen bereiten eine Klage gegen eine Vereinbarung vor, mit der Berlin die uneingeschränkte Anerkennung des Genozids an ihren Vorfahren und Entschädigungen umgehen will.

    WINDHOEK/BERLIN (Eigener Bericht) – Organisationen der Herero und Nama bereiten in Namibia eine Klage gegen eine Vereinbarung zwischen Berlin und Windhoek zur Beilegung des Streits um Entschädigung für den Genozid in den Jahren 1904 bis 1908 vor. Die sogenannte Versöhnungsvereinbarung ist im Mai 2021 von den Regierungen beider Länder paraphiert, aber von der namibischen Seite nie unterzeichnet worden. Ursache ist der heftige Protest von Nachfahren der Opfer. Diese bestehen zum einen darauf, dass Berlin den Genozid uneingeschränkt anerkennt. Dies ist bis heute nicht der Fall: Die Bundesregierung will nicht einmal die Genfer Konvention von 1864 oder die Haager Landkriegsordnung von 1899 anwenden – unter anderem, weil diese nach damaliger Rechtsauffassung nur für „zivilisierte“ Bevölkerungen gegolten hätten, nicht hingegen für Einwohner afrikanischer Kolonien. Zum anderen bestehen die Organisationen der Herero und Nama darauf, förmlich Entschädigungen für den Genozid zu erhalten. Die Bundesrepublik ist nur zu einer freiwilligen Zahlung in etwa in Höhe der üblichen Entwicklungshilfe bereit. Die „Versöhnungsvereinbarung“ soll nun in Namibia vor Gericht überprüft werden. ex.klusiv

  • Die Berliner Reparationsverweigerung (II)

    Proteste in Namibia verhindern Ratifizierung eines Berliner Versuchs, Entschädigungsforderungen für den Genozid an den Herero und Nama billig abzuwehren. Weitere Staaten bestehen auf Reparationen.

    BERLIN/WINDHOEK/WARSCHAU/ATHEN (Eigener Bericht) - Heftige Proteste haben in Namibia den Versuch der Bundesregierung vorläufig gestoppt, die Forderung nach angemessenen Entschädigungen für den Genozid an den Herero und Nama auszuhebeln. Berlin hatte sich mit der Regierung in Windhoek auf ein vorgebliches Versöhnungsabkommen geeinigt, das den Genozid lediglich politisch, nicht aber juristisch anerkennt und daher keine förmlichen Reparationen, sondern nur freiwillige Zahlungen im Wert der bisherigen deutschen Entwicklungshilfe vorsieht. Bedeutende Organisationen der Herero und Nama weisen es zurück und haben am Dienstag seine Ratifizierung im namibischen Parlament verhindert. Unterdessen halten weitere Staaten ihre Forderungen nach Entschädigung für deutsche Kolonial- und Weltkriegsverbrechen aufrecht, so zumindest zeitweise Tansania, vor allem aber Polen und Griechenland. Die Reparationsschuld der Bundesrepublik gegenüber Warschau wird auf 850 Milliarden Euro, diejenige gegenüber Athen wird auf 288 Milliarden Euro geschätzt. Athen hat zuletzt anlässlich des 80. Jahrestags des deutschen Überfalls Verhandlungen angemahnt - vergebens. ex.klusiv

  • Schweigegeld statt Entschädigung

    Herero und Nama protestieren gegen eine "Versöhnungsvereinbarung" zwischen Deutschland und Namibia: Entschädigung für den Genozid ist nicht vorgesehen.

    BERLIN/WINDHOEK (Eigener Bericht) - Die legitimen Vertreter der Herero und der Nama erheben scharfen Protest gegen eine angebliche "Versöhnungsvereinbarung" zwischen Berlin und Windhoek zum Genozid an ihren Vorfahren. Die Vereinbarung sieht laut Berichten vor, dass die Bundesrepublik erstmals den Genozid als solchen anerkennt - allerdings lediglich "historisch-politisch" unter explizitem Ausschluss rechtlicher Folgen. Die irritierende Unterscheidung führt dazu, dass die Bundesrepublik gesichtswahrend Entschädigungen verweigern kann. Berlin stellt Namibia lediglich etwas umfangreichere Entwicklungshilfegelder in Aussicht, sollte Windhoek zustimmen und damit den Entschädigungsforderungen ein Ende setzen. Herero sowie Nama sind nicht bereit, den Deal, der noch der offiziellen Zustimmung unter anderem des namibischen Präsidenten bedarf, umstandslos hinzunehmen. Es handle sich um "einen PR-Coup Deutschlands und einen Akt des Verrats der namibischen Regierung", erklären die Herero und die Nama, die ausdrücklich die Vereinten Nationen auffordern, den deutschen "Trick" zurückzuweisen. ex.klusiv

  • WINDHOEK/BERLIN (Eigener Bericht) - Nach dem offiziellen Verzicht Tansanias auf Entschädigung für deutsche Massenverbrechen in der Kolonialzeit dringt die Bundesregierung auf die Einstellung des Herero-Nama-Entschädigungsprozesses in New York. Vertreter der Herero und der Nama, deren Vorfahren Opfer des deutschen Kolonialgenozids in Südwestafrika waren, haben Deutschland im Januar 2017 vor einem Gericht in New York verklagt. Sie fordern, dass Berlin ihnen eine angemessene Entschädigung zahlt. Die Bundesregierung bietet nur unverbindliche Hilfszahlungen und die Förderung von "Erinnerungskultur" an. Das Vorgehen entspricht im Detail der Methode, mit der Berlin Entschädigungsforderungen griechischer Überlebender von NS-Massakern abgewehrt hat: Die Regierung hat zugesagt, einen "Zukunftsfonds" mit einer Million Euro pro Jahr für "Erinnerungsprojekte" auszustatten; die Opfer und ihre Nachfahren gehen meist leer aus. Dasselbe droht den Herero und Nama. Das Land, das die Deutschen im Verlauf des Genozids ihren Vorfahren entrissen, gehört heute oft Nachfahren der Kolonialisten. ex.klusiv

  • BERLIN/WINDHOEK (Eigener Bericht) - Bei der Abwehr von Entschädigungsforderungen wegen des deutschen Genozids an den Herero und den Nama sieht sich Berlin zu einem Strategiewechsel gezwungen. Blieb die Bundesregierung bisher einem Entschädigungsverfahren, das im Januar 2017 in New York gegen sie eröffnet wurde, fern und verweigerte die Annahme der Gerichtsunterlagen, um den Abbruch des Prozesses zu provozieren, so geht sie nun dazu über, einen Vertreter zu den Gerichtsterminen zu entsenden. Grund dafür ist nicht der massive Protest der Opfernachfahren, sondern eine politische Intervention der US-Botschaft in Berlin, die sich die offene Missachtung eines US-Gerichts durch die Bundesrepublik nicht länger bieten lässt. Die Bundesregierung legt dabei jedoch Wert auf die Feststellung, sie erkenne die Rechtmäßigkeit des New Yorker Prozesses nicht an - weil ihr angeblich "Staatenimmunität" zustehe. Nachfahren der Opfer ziehen mittlerweile in Betracht, Land zu besetzen, das den Herero und den Nama einst geraubt wurde und bis heute im Besitz von Nachkommen deutscher Kolonialisten ist. ex.klusiv

  • WINDHOEK/BERLIN (Eigener Bericht) - Ein für kommende Woche (25. Januar) angesetzter New Yorker Gerichtstermin in einem Entschädigungsprozess wegen des deutschen Genozids an den Herero und den Nama droht erneut zu scheitern. Ursache ist, dass die Berliner Senatsverwaltung für Justiz die Entgegennahme der Prozessunterlagen zum wiederholten Male verweigert, die sie laut internationalen Abkommen an die Bundesregierung weiterleiten muss. Wie ein interner Vermerk aus der Behörde belegt, beruft sie sich dabei einerseits darauf, dass sie lediglich für die Weiterleitung von Dokumenten in Zivil- und Handelsstreitigkeiten zuständig sei, nicht aber bei Klagen wegen eines Genozids. Zum anderen sehe die Bundesregierung ihre "Staatenimmunität" durch die Herero-Nama-Klage verletzt. Die "Staatenimmunität", auf die sich Berlin auch im Falle von Klagen der Nachkommen griechischer und italienischer SS- und Wehrmachtsmassaker beruft, wird damit zum Universalinstrument gegen die Strafverfolgung schwerster Kriegsverbrechen. Längst sind Beispiele auch aus der Gegenwart bekannt. ex.klusiv

  • Nicht zustellbar

    WINDHOEK/BERLIN/ROM (Eigener Bericht) - Eine Entschädigungsklage von Nachfahren der Opfer deutscher Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika droht zu scheitern, da die zuständigen Berliner Behörden die Überstellung der Gerichtsdokumente blockieren. Mit der Klage vor einem New Yorker Gericht versuchen Vertreter der Herero und Nama aus dem heutigen Namibia derzeit, eine Entschädigung für die Verbrechen deutscher Kolonialisten, vor allem für den Genozid an ihren Vorfahren, zu erstreiten. Für die Weiterleitung der aus New York eingetroffenen Prozessunterlagen zuständig ist der Justizsenator des Bundeslandes Berlin, Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), der es jedoch ablehnt, die Dokumente an das Auswärtige Amt zu übergeben - mit der Behauptung, die Klage sei unzulässig. Der Versuch, den Prozess auf diese Weise abzuwehren, ist nur der jüngste von vielen, mit denen Berlin sich schon seit Jahrzehnten bemüht, die Nachfahren der Opfer deutscher Kolonial- und Kriegsverbrechen zum Schweigen zu bringen. Die dafür zentrale Behauptung, Deutschland genieße "Staatenimmunität" und dürfe daher nicht von Privatpersonen verklagt werden, gerät in jüngster Zeit ins Wanken. ex.klusiv

  • BERLIN/WINDHOEK (Eigener Bericht) - Mit einer Sammelklage in den USA intervenieren Vertreter der Herero und der Nama in Bemühungen Berlins um die kostengünstige Beendigung des Streits um Entschädigung für deutsche Kolonialverbrechen. Die Nachkommen der Opfer fordern Kompensationen für den Raub von Land und Vieh sowie für den Genozid an ihren Vorfahren in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Die Bundesregierung war gerade dabei, mit Namibias Regierung eine Verhandlungslösung im Entschädigungsstreit zu erzielen; Windhoek sollte auf alle Kompensationen verzichten und im Gegenzug eine "Zukunftsstiftung" erhalten, um die materiell leer ausgehenden Herero und Nama mit Gedenkstätten und anderen Projekten einer preiswerten "Erinnerungskultur" abzuspeisen. Berlin rechnet sich gute Chancen aus, Entschädigungsklagen abwehren zu können: Die zum Tatzeitpunkt gültigen Völkerrechtsnormen böten keine Handhabe gegen die Massaker in Deutsch-Südwestafrika, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags; Genozid wiederum sei erst seit 1948 ein Straftatbestand und könne nicht rückwirkend geahndet werden. Die "Zukunftsstiftung" sollte in Kürze mit einer offiziellen Entschuldigung des Bundespräsidenten auf den Weg gebracht werden. Dieser Zeitplan steht nun wegen der Sammelklage in Frage. ex.klusiv