Der nächste Völkerrechtsbruch

Die EU bereitet sich auf den nächsten Völkerrechtsbruch vor: Sie erklärt sich bereit, Marokkos Autonomieplan für die Westsahara zu unterstützen. Der legalisierte die Annexion der Westsahara. EU-Diplomaten ziehen Vergleiche mit der Krim.

BRÜSSEL/RABAT/EL AAIÚN (Eigener Bericht) – Die EU bereitet sich einmal mehr auf einen Bruch des internationalen Rechts vor und öffnet sich für den Autonomieplan Marokkos für die von ihm besetzte Westsahara. Wie es auf einem bilateralen Treffen („Assoziierungsrat EU-Marokko“) in der vergangenen Woche hieß, sei Brüssel bereit, künftige Verhandlungen über die Realisierung des Autonomieplans zu unterstützen. Der Plan betrifft mit der Westsahara die letzte Kolonie des gesamten afrikanischen Kontinents, die seit dem Ende der spanischen Kolonialherrschaft im Jahr 1976 vom Königreich Marokko kontrolliert wird, obwohl Entscheidungen höchster internationaler Gerichte und zahlreiche UN-Resolutionen ihr das Recht auf Entkolonialisierung und Selbstbestimmung zusprechen. Marokko hat sich die ökonomische Kontrolle über das Territorium nicht zuletzt mit Hilfe deutscher Konzerne und durch Handelsabkommen mit der EU gesichert, obwohl letztere mehrfach von europäischen Gerichten für illegal erklärt wurden. Der Autonomieplan würde de facto die Annexion der Westsahara durch Marokko legalisieren. Diplomaten warnen, wer das anerkenne, der könne sich nicht über die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation beschweren.

Recht auf Selbstbestimmung

Die Westsahara, die an Afrikas Nordwestküste zwischen Marokko und Mauretanien liegt und deren Territorium rund drei Viertel der Größe Deutschlands erreicht, wurde auf der Berliner Konferenz der Jahre 1884/85 zur Kolonie erklärt und Spanien zugeschlagen. Nach jahrzehntelanger Ausplünderung durch die Kolonialmacht gelang es der am 10. Mai 1973 gegründeten Befreiungsbewegung Polisario (Frente Popular de Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro), Spanien zum Abzug zu zwingen und am 27. Februar 1976 – nach dem Vorbild der anderen sich entkolonialisierenden Länder Afrikas – einen unabhängigen Staat auszurufen, die Demokratische Arabische Republik Sahara.[1] Sofort danach marschierte allerdings Marokko ein und brachte rund drei Viertel des Territoriums unter seine Kontrolle. Damit wurde das Gebiet zum zweiten Mal kolonialisiert. Teile seiner Bevölkerung flohen; rund 200.000 leben zur Zeit als Flüchtlinge nahe Tindouf im Südwesten Algeriens. Die UNO klassifiziert die Westsahara bis heute offiziell als „Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung“, dem ganz unverändert die Entkolonialisierung zusteht. Das „Recht des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung“ ist 1975 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag und seither in mehr als 100 UN-Resolutionen anerkannt worden.[2]

Druck und Profite

Beim Versuch, seine Herrschaft über Afrikas letzte Kolonie durchzusetzen, greift Marokko zum einen auf politische Druckmittel zurück. Zu diesen zählt, dass Flüchtlinge vor allem aus Staaten südlich der Sahara via Marokko einerseits in die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla, andererseits über das Mittelmeer auf Spaniens Hauptterritorium zu gelangen suchen; dabei kann Rabat, indem es seine Grenzkontrollen zurücknimmt, Madrid und damit die EU zu Zugeständnissen nötigen. Zum anderen nutzt es ökonomische Mittel; so hat es mit der EU Handels- und Fischereiabkommen geschlossen, in die es regelmäßig – und eindeutig völkerrechtswidrig – die Westsahara einschließlich der Gewässer vor deren Küste einbezieht. Zudem hat es diverse Konzerne aus der EU in völkerrechtswidrige, aber lukrative Deals in der besetzten Westsahara einbezogen. Aus Deutschland trifft dies unter anderem auf Siemens Gamesa, auf ThyssenKrupp und auf Heidelberg Materials zu (german-foreign-policy.com berichtete [3]). Darüber hinaus hat Marokko sich durch die Unterzeichnung eines der Abraham Accords mit Israel die formale Anerkennung seiner Herrschaft über die Westsahara durch die Vereinigten Staaten (2020) und Israel (2023) gesichert.

Gegen den EuGH

In der EU ergibt sich dabei seit mehr als einem Jahrzehnt die spezielle Situation, dass die zuständige Justiz die Kooperation der Brüsseler Kommission mit Marokko immer wieder für völkerrechtswidrig erklärt, die Kommission aber jeweils neue Umwege sucht, um die enge Zusammenarbeit auch in der besetzten Westsahara fortzuführen. Im bislang jüngsten Fall bekräftigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 4. Oktober 2024, die EU-Abkommen mit Marokko über Handel und Fischerei seien rechtswidrig, da Marokko keine Souveränität über die besetzte Westsahara habe, also keine auf sie anwendbare Abkommen schließen könne.[4] Der EuGH setzte der EU-Kommission eine Frist von einem Jahr, um die offenkundige Rechtswidrigkeit der Vereinbarungen mit Rabat zu korrigieren. Am 18. September 2025 legte die Kommission eine neue Version des Handelsabkommens mit Rabat vor, die blitzartig vom Europäischen Rat akzeptiert und am 3. Oktober vorläufig in Kraft gesetzt wurde. In klarem Widerspruch zur Entscheidung des EuGH bezieht die Vereinbarung erneut die Westsahara in das Abkommen mit ein, ohne mit deren rechtmäßiger Vertreterin, der Polisario, auch nur diskutiert zu haben.[5] Auch hebelte sie mit dem Blitzverfahren faktisch das Mitspracherecht des Europaparlaments aus.[6]

Marokkos Autonomieplan

Für zusätzliche Spannungen sorgt jetzt ein Vorstoß der Trump-Administration. Diese setzt sich für einen marokkanischen Plan aus dem Jahr 2007 ein, der vorsieht, die Westsahara solle Marokko eingegliedert werden, als Teil des Landes aber eine gewisse Autonomie erlangen. Der Autonomieplan wird seit einiger Zeit außerdem von Frankreich, von Großbritannien und von Spanien unterstützt. Zumindest Washington und Paris hoffen auf profitable Geschäfte. Das Territorium ist nicht bloß reich an Rohstoffen und an erneuerbaren Energien, die in Wasserstoff umgewandelt und so nach Europa geleitet werden könnten. Teile seiner Küste gelten auch als attraktive Standorte für Luxusresorts. Am 31. Oktober ist es Washington jetzt gelungen, die Resolution 2797 durch den UN-Sicherheitsrat absegnen zu lassen, in der der Autonomieplan als eine mögliche Lösung für den Westsahara-Konflikt bezeichnet wird.[7] Dem stimmten auch die ständigen Sicherheitsratsmitglieder Frankreich und Großbritannien zu. Eine Befragung der Bevölkerung der Westsahara, die laut aktuellem Stand vorgenommen werden muss, ist nicht mehr vorgesehen. Käme es zur Realisierung des Autonomieplanes, wäre dies ein Bruch mit den bisherigen Modalitäten der Entkolonialisierung und mit geltendem internationalen Recht.

Handfeste Interessen

Dem Autonomieplan hat sich nun erstmals auch die EU angeschlossen. Wie es in einer Gemeinsamen Erklärung heißt, die beide Seiten im Anschluss an den 15. Assoziierungsrat EU-Marokko unterzeichneten, sei die EU bereit, Verhandlungen „auf der Basis des von Marokko vorgeschlagenen Autonomieplans“ aktiv zu unterstützen.[8] Das geschehe vor dem Hintergrund der Resolution 2797 des UN-Sicherheitsrats, die genau dies vorsehe. Man wünsche sich ein wenig mehr Klarheit, „welche Form eine Autonomie unter marokkanischer Souveränität annehmen würde“, habe aber keine grundlegenden Einwände mehr. Das läuft auf eine massive Aufwertung der Position Marokkos und auf eine markante Schwächung des geltenden internationalen Rechts hinaus, wie es etwa der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt im Oktober 2024 bekräftigte. Damit hätten sich letzten Endes „handfeste strategische und wirtschaftliche Interessen“ durchgesetzt, heißt es in einem Bericht mit Verweis auf die Bedeutung Marokkos „als Knotenpunkt für grüne Energie und als Stabilitätsanker in der Region“.[9] Manche EU-Diplomaten hatten freilich vorab vor dem Schritt gewarnt, der auf die Anerkennung der marokkanischen Annexion der Westsahara hinausläuft; man müsse sich fragen, hieß es, „welche Argumente“ man künftig noch „gegenüber Russland“ vorbringen könne, „was etwa die Krim betrifft“.[10]

 

[1] S. dazu Kolonien im 21. Jahrhundert (II).

[2] Die Besatzung der Westsahara. wsrw.org.

[3] S. dazu Kolonien im 21. Jahrhundert (II).

[4] S. dazu Flüchtlingsabwehr vor Recht.

[5] Commission Pushes EU-Morocco Trade Deal, Ignoring Democratic Processes and Saharawi Rights. wsrw.org 29.09.2025.

[6] MEPs shocked by Commission’s Western Sahara bypass. wsrw.org 10.10.2025.

[7] Jörg Tiedjen: Verfrühter Jubel in Rabat. junge Welt 03.11.2025.

[8] Joint communiqué by the High Representative, Kaja Kallas, and Morocco’s Minister for Foreign Affairs, Nasser Bourita, following the 15th EU-Morocco Association Council. consilium.europa.eu 29.01.2026.

[9] Marokko – Europäische Union erkennt marokkanischen Autonomieplan als praktikable Lösung für die Westsahara an. maghreb-post.de 30.01.2026.

[10] Stefan Ehlert, Sebastian Kisters: Starker Wind und ungeklärte Zukunft. tagesschau.de 30.10.2025.


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