Kolonien im 21. Jahrhundert (III)
Assange-Freilassung wirft Schlaglicht auf beschränkte Medienfreiheit und Kolonialismus: Assange muss sich auf Saipan schuldig bekennen, einer US-Insel ohne Wahlrecht, deren Nachbarinsel bis heute US-Kolonie ist.
BERLIN/WASHINGTON/SAIPAN (Eigener Bericht) – Die Freilassung von Julian Assange wirft ein Schlaglicht nicht nur auf den Zustand der Medienfreiheit im Westen, sondern auch auf die bis heute andauernde westliche Kolonialherrschaft in Teilen des Globalen Südens. Bedingung für die Einstellung des Verfahrens gegen Assange ist, dass sich der Gründer von WikiLeaks eines Verstoßes gegen den U.S. Espionage Act aus dem Jahr 1917 schuldig bekennt; dieser wird damit erstmals auf die journalistische Veröffentlichung geheimer US-Informationen angewandt – ein Präzedenzfall. Assange muss dies vor einem Gericht in Saipan tun, der Hauptstadt der Nördlichen Marianen, einer Inselgruppe im Pazifik. Diese ist ein US-Gebiet, dessen Bewohner nicht an Präsidentenwahlen teilnehmen dürfen und keine stimmberechtigten Abgeordneten in den Kongress entsenden. Dies gilt auch für Guam, die südlichste der Marianen-Inseln, die verwaltungstechnisch abgetrennt wurde und von den Vereinten Nationen bis heute als „Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung“ gelistet ist. Dies sind bis heute weiterbestehende Kolonien. Guam ist ein zentraler US-Militärstützpunkt für den Aufmarsch gegen China und wird auch von der Bundeswehr genutzt.