Seemacht (I)

BERLIN (Eigener Bericht) - In Berlin nehmen die Forderungen nach einer Grundgesetzänderung zugunsten der Auslandseinsätze der Bundeswehr zu. Vor allem die Bekämpfung von Piraten mit Kriegsschiffen sei explizit gesetzlich zu regeln, verlangt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey. Die Marine müsse jederzeit gegen das Kapern von Handelsschiffen vorgehen können. Dies ist am Horn von Afrika bislang nur im Rahmen von "Nothilfe" bei unmittelbar bevorstehenden oder bereits begonnenen Angriffen zulässig; prinzipiell gehören Operationen gegen Piraten, wie Verbrechensbekämpfung insgesamt, zum Aufgabenbereich der Polizei. Als Vorbild gelten deutschen Militärexperten die USA; dort gehen Küstenwache und Navy gemeinsam gegen Piraten vor. Aktuelle Bedeutung gewänne die Ausweitung der Marinebefugnisse für den Einsatz vor der Küste Somalias. Dort dürfen ausländische Kriegsschiffe nach einem aktuellen Beschluss des UNO-Sicherheitsrates in somalischen Hoheitsgewässern eingreifen. Ein entsprechendes Zugeständnis der somalischen Marionettenregierung hat Auswirkungen auf die internationale Debatte um die Zukunft staatlicher Souveränität.

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