Deutsches Staatsschutz-Strafrecht soll weltweit angewandt werden
BERLIN Die Paragraphen 129 und 129a des deutschen Strafgesetzbuches, die die Bildung, Mitgliedschaft, Unterstützung sowie Werbung für angebliche ,,kriminelle"oder ,,terroristische Vereinigungen"unter Strafe stellen, sollen künftig weltweit zur Geltung kommen. Der Bundestag beschloss die Ergänzung des deutschen Staatsschutz-Strafrechts durch einen neuen § 129b, der die Geltung der § 129 und 129a ,,auch für Vereinigungen im Ausland"festschreibt. Die offizielle Begründung: ,,Der Anwendungsbereich soll auf kriminelle und terroristische Vereinigungen weltweit erweitert werden."
ex.klusiv