Folgenlose Kriegsverbrechen

Berlin schaltet den Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein, um Entschädigungen für die Angehörigen der Opfer von NS-Kriegsverbrechen zu verhindern.

ROM/BERLIN (Eigener Bericht) – Um Entschädigungen für NS-Kriegsverbrechen zu verhindern, klagt die Bundesrepublik vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gegen Italien. Hintergrund ist der jahrzehntealte Streit um Entschädigung für die Angehörigen von NS-Massakern unter anderem in Italien. Deutschland verweigert den Opfern bzw. ihren Nachkommen hartnäckig jegliche Zahlung. Dabei beruft sich die Bundesregierung, auch die gegenwärtige rot-gelb-grüne Koalition, seit je auf die sogenannte Staatenimmunität, der zufolge Bürger fremder Staaten nicht bei der Justiz ihres Landes Klage gegen „hoheitliche Aktivitäten“ Deutschlands einreichen dürfen. Dies bezieht sich laut Auffassung Berlins auch auf Massenverbrechen der Wehrmacht und der SS. Die italienische Justiz erkennt das nicht an und droht mit einer Zwangsversteigerung deutscher Immobilien in Italien, um die Zahlung von Entschädigungen durchzusetzen. Dagegen geht Berlin nun beim IGH vor. Dass NS-Massenverbrechen folgenlos bleiben, übertrifft noch die verbreitete Straflosigkeit für Kriegsverbrechen westlicher Staaten.

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