Strafbar im Sinne des Völkerrechts

BERLIN/DAMASKUS (Eigener Bericht) - Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen "Vergeltungsschlägen" gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen. Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Juristen hatten bereits im April konstatiert, dass der amerikanisch-britisch-französische Angriff auf Syrien vom 14. April in der Fachliteratur "einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet" wird. In ihrem damaligen Sachstandsbericht heißt es: "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar." Ein solcher Einsatz der Bundeswehr wird nicht nur im Verteidigungsministerium in Betracht gezogen, sondern auch von führenden Abgeordneten dreier Bundestagsfraktionen befürwortet: von Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

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