Aggressionsverbrechen

BERLIN In einer aktuellen Stellungnahme stufen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags eine mögliche Beteiligung der Bundeswehr an etwaigen "Vergeltungsschlägen" der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als klar "völkerrechts- und verfassungswidrig" ein. Dies gelte, so heißt es explizit, auch für den Fall, dass deutsche Soldaten nicht selbst an den Bombardements teilnähmen, sondern nur logistische Hilfestellung leisteten. Zudem müssten Abgeordnete des Bundestags berücksichtigen, dass Parlamentarier, die in einer Abstimmung völkerrechtswidrige Angriffshandlungen beschlössen, seit dem 17. Juli vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

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