Abschreckende Wirkung (II)

BERLIN/STRASBOURG/BRUXELLES (Eigener Bericht) - Die von Deutschland forcierte Radikalisierung des europäischen Abschieberegimes findet ihren Niederschlag in einem "Handbuch" der EU-Kommission zum Thema "Rückführungen". Das offizielle Dokument weist die Repressionsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten an, "alle notwendigen Maßnahmen" gegen Flüchtlinge zu ergreifen, um diese zur Ausreise zu nötigen. Bei Abschiebungen ist explizit die Anwendung von Gewalt vorgesehen - etwa durch das Anlegen von Fesseln oder die zwangsweise Gabe von Betäubungsmitteln. Jeder Migrant, der versucht, sich der Abschiebung zu entziehen, oder sich dieser widersetzt, kann laut "Handbuch" bis zu achtzehn Monate inhaftiert werden. Dies gilt auch für Kinder und ganze Familien und beinhaltet die Psychiatrisierung "aggressiver" Gefangener. Einmal abgeschobene Flüchtlinge können zudem mit Einreiseverboten von bis zu zwanzig Jahren belegt werden, wenn sie nach Auffassung der Behörden eine "Bedrohung der öffentlichen Ordnung" darstellen. Der EU-Kommission zufolge wird das "Handbuch" den Repressionsorganen der EU-Mitgliedsländer künftig als "wichtiges Schulungsinstrument" für die einheitliche Realisierung von "Rückführungen" dienen.

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