Hunter-Killer-Missionen (I)
BERLIN (Eigener Bericht) - Eine wissenschaftliche Einrichtung des deutschen Parlaments hält die Entwicklung von bewaffneten Kampfrobotern in Deutschland für "unumgänglich". Zu denken sei insbesondere an "unbemannte Luftfahrzeuge" (Unmanned Aerial Vehicles/UAV), sogenannte Drohnen, um potenzielle Ziele nicht nur "aufzuklären", sondern "verzugslos zu bekämpfen" ("Hunter-Killer-Missionen"), schreibt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). Notwendig sei dies, damit die Bundeswehr im Rahmen weltweiter "robuster Militäreinsätze" auch an "größeren konventionellen Kampfhandlungen" teilnehmen könne, ohne die eigenen Soldaten zu gefährden. Der Begriff des militärischen Ziels wird dabei sehr weit gefasst. So könnten UAVs ihre Waffen auch gegen "Störer" im Kriegsgebiet einsetzen, erklärt das TAB. Grundsätzlich hält die Einrichtung Kampfroboter für "rechtmäßige Waffenplattformen" und verweist darauf, dass sich Streitkräfte "keinen Gefahren aussetzen" müssten, "nur um die Zivilbevölkerung in möglichst hohem Maß zu schützen". Da allerdings gerade Drohnen teilweise von Befehlsständen im Heimatland der Krieg führenden Staaten gesteuert würden, sei dort mit entsprechenden "Gegenmaßnahmen" feindlicher Kombattanten zu rechnen, warnt das TAB: Gemäß dem Völkerrecht seien "Angriffe im Hinterland der gegnerischen Konfliktpartei grundsätzlich nicht verboten".