Völkerrechtlich zulässig

BERLIN (Eigener Bericht) - Die Bundesregierung verweigert auch 70 Jahre nach dem deutschen Überfall auf die UdSSR sowjetischen Kriegsgefangenen eine Entschädigung. Dies geschieht ungeachtet der Tatsache, dass Hunderttausende Rotarmisten in KZ-ähnlichen Lagern interniert waren und unter mörderischen Bedingungen Zwangsarbeit für deutsche Landwirtschafts- und Industriebetriebe leisten mussten. Zwar sah die im Jahr 2000 von Berlin eingerichtete Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Entschädigungszahlungen an überlebende Zwangsarbeiter vor; gefangene Rotarmisten wurden jedoch ebenso wie die "Italienischen Militärinternierten" aus dem Geltungsbereich des Stiftungsgesetzes herausdefiniert. Versuche überlebender sowjetischer Kriegsgefangener, auf dem Rechtsweg Entschädigungsansprüche geltend zu machen, wurden von deutschen Gerichten stets abschlägig beschieden - mit der Begründung, dass "Zwangsarbeit nach dem Völkerrecht zulässig" gewesen sei.

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