Unrechtsstaaten

BERLIN/WASHINGTON (Eigener Bericht) - Juristen üben nach der gefeierten gezielten Tötung Osama bin Ladens scharfe Kritik an außergerichtlichen Hinrichtungen durch westliche Militärs. Extralegale Exekutionen seien ein Merkmal von Unrechtsstaaten und brächen mit fundamentalen Menschenrechten, urteilt der auf internationales Strafrecht spezialisierte Juraprofessor Kai Ambos in einer aktuellen Stellungnahme. Das treffe auch dann zu, wenn es sich bei dem Opfer der Tötung um einen Terroristen handele. Die Folgen außergerichtlicher Hinrichtungen für die Verhältnisse in den exekutierenden Staaten wögen schwer. Die Kritik trifft die Bundesregierung nicht nur, weil die Kanzlerin sowie ihr Außenminister die Tötung bin Ladens explizit gebilligt haben. Darüber hinaus vertreten, wie das Verteidigungsministerium schon letztes Jahr bekräftigte, die Berliner Ministerien die Ansicht, das gezielte Töten ohne jegliches Gerichtsverfahren sei in bestimmten Fällen zulässig. Zudem nimmt Berlin die extralegale Exekution deutscher Staatsbürger in Pakistan widerspruchslos hin. Schließlich sind auch deutsche Soldaten in gezielte Tötungen verwickelt: über ihre Zuarbeit für US-Exekutionskommandos. Berliner Regierungsberater warnen seit einiger Zeit, mit der Teilnahme am sogenannten Anti-Terror-Krieg bewege man sich "an den Grenzen des Rechtsstaats". Die Formulierung kann als diplomatische Umschreibung für gesetzlose Zustände gelten.

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