Kiel: Für ,,Volksgruppen"-Schutz in europäischer Verfassung

KIEL Zum ersten Mal verlangt ein deutscher Landtag die Zusicherung kollektiver Sonderrechte für so genannte ,,Volksgruppen"in einer europäischen Verfassung. In einem von allen Fraktionen eingebrachten und im Dezember 2002 einstimmig beschlossenen Antrag fordert der Schleswig-Holsteinische Landtag die deutschen Vertreter im europäischen Verfassungskonvent auf, sich ,,dafür einzusetzen, dass Schutz und Förderung von nationalen Minderheiten und Volksgruppen in einer künftigen europäischen Verfassungsordnung verankert werden."Der ,,Schutz"von ,,Volksgruppen"soll offenbar zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten berechtigen: Ein Staat fördere ,,Volksgruppen" ,,am besten über die Staatsgrenzen hinweg", heißt es in Kiel.

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