,,Aus formalen Gründen abgelehnt"

BERLIN Ein Berliner Gericht hat eine Klage jüdischer Gemeinden aus der Slowakei zurückgewiesen, mit der Entschädigungen für NS-Unrecht durchgesetzt werden sollten. Mehrere zehntausend Jüdinnen und Juden aus der Slowakei waren in den 1940er Jahren deportiert worden und hatten für ihre Deportation auch noch einen hohen Geldbetrag entrichten müssen. Während sich Regierungskreise zufrieden mit dem Berliner Urteil zeigten, werden inzwischen Hinweise darauf bekannt, dass die deutsche Regierung Deutsche, die am Ende des Zweiten Weltkriegs in Osteuropa interniert worden waren, bei deren ,,Entschädigungs"-forderungen gegenüber osteuropäischen Staaten unterstützt.

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