Zivilisten im Auslandseinsatz

BERLIN (Eigener Bericht) - Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan. Das Gesetz, das vor wenigen Tagen verabschiedet wurde und unmittelbar in Kraft getreten ist, regelt die "Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr" durch Rotkreuz-Sanitäter; sie können zukünftig nicht nur zu Einsätzen der Streitkräfte im Inland, sondern auch bei deren weltweiten Interventionen herangezogen werden. Die Bundeswehr klagt seit geraumer Zeit über Engpässe im Sanitätswesen und hat längst begonnen, Zivilisten für Tätigkeiten in Afghanistan anzuwerben. Das neue Gesetz erweitert den zivilen Personalpool, auf den sie Zugriff hat, um zehntausende nichtmilitärische Spezialisten. Es betrifft auch weitere Hilfsdienste und ist in den betroffenen Organisationen noch kaum bekannt. Die Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren sind da: Das Deutsche Rote Kreuz und die anderen Hilfsvereinigungen arbeiten schon jetzt nicht nur eng mit staatlichen Stellen zusammen, sondern auch mit der Bundeswehr.

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