Annullierung später

HEIDELBERG (Eigener Bericht) Ein jetzt vorliegendes EU-Gutachten über die so genannten ,,Benes-Dekrete", die die Ausweisung der deutschsprachigen Minderheit aus der CSR verfügten, bestätigt die Strategie der Berliner Regierung. Sie will eine eventuelle Annullierung dieser ,,Dekrete"offenhalten und zuvor den Beitrittsprozess der Tschechischen Republik zur EU abschließen. Ganz in diesem Sinne kommt der deutsche EU-Gutachter Jochen Frowein zu dem Schluss, die Tschechische Republik müsse weder die so genannten ,,Benes-Dekrete"noch das ,,Amnestiegesetz"von 1946 außer Kraft setzen, um die Bedingungen für einen EU-Beitritt zu erfüllen.

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