Umfassende Ansprüche

BERLIN/MARBURG/ZAGREB/PRAG (Eigener Bericht) - Die Bundesregierung unterstützt Entschädigungsforderungen deutscher "Vertriebener" im ehemaligen Jugoslawien. Dies geht aus einer neuen Erklärung des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt Georg Boomgarden hervor. Damit wird ein weiteres Element der europäischen Nachkriegsordnung erneut in Frage gestellt. In Jugoslawien war - ebenso wie im Potsdamer Abkommen für Polen, die Tschechoslowakei und Ungarn - die Umsiedlung deutschsprachiger Minderheiten verfügt worden, nachdem sich die dortigen "Volksgruppen" als fünfte Kolonnen der NS-Außenpolitik betätigt hatten. Im okkupierten Jugoslawien stellte die NS-begeisterte Minderheit das Gros deutscher Kriegsverbrecher (SS-Division Prinz Eugen). Nachfahren dieser Personengruppe betrachten sich als "Vertriebene" und erheben Anspruch auf materielle Kompensationen. Mit "konkreten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" für die Durchsetzung ihrer Forderungen befasst sich eine kürzlich publizierte Studie, die mit Mitteln des Bundesbildungsministeriums finanziert worden ist. Darin heißt es, die "enteigneten Sudetendeutschen" hätten "gegen die Tschechische Republik einen Anspruch auf Entschädigung" im Umfang "von vermutlich mehreren hundert Milliarden Euro".

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