Ultimatum

BERLIN/FÜRSTENFELDBRUCK/WARSZAWA (Eigener Bericht) Auf dem Kasernengelände der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck wird der Todesrichter der polnischen Widerstandskämpferin Krystyna Wituska geehrt. Frau Wituska war am 19. April 1943 vom NS- ,,Reichskriegsgericht"wegen ,,Spionage"und ,,Feindbegünstigung"zum Tode verurteilt worden. Mit nur 24 Jahren starb sie unter einem deutschen Fallbeil in Halle an der Saale. Für das ,,Feldurteil"ist u.a. Generalleutnant Ritter von Mann verantwortlich, der dem militärischen Richterkollegium angehörte. Nach ihm ist die ,,Ritter-von-Mann-Straße"benannt, die zum Offiziersheim der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck führt. Eine Beschwerde gegen die Namensgebung hat das Bundesverteidigungsministerium zurückgewiesen. Die militärische Traditionspflege sei ,,erschöpfend"geregelt, heißt es in einem Schreiben, das dieser Redaktion vorliegt. Wegen des Traditionsverständnisses in der Bundeswehr erhebt Jakob Knab, Sprecher der ,,Initiative gegen falsche Glorie", schwere Vorwürfe. Das deutsche Militär pflege ,,das Andenken an tapfere und treue Hitler-Offiziere (...), an diejenigen, die bis zum letzten Augenblick für das 'Großdeutsche Reich' Millionen in den Tod schickten", urteilt Knab in einem Interview mit german-foreign-policy.com. Um die Ehre der polnischen Nationalheldin Krystyna Wituska wiederherzustellen, verlangt Knab die umgehende Tilgung des Straßennamens in Fürstenfeldbruck und hat der Bundeswehr ein Ultimatum gestellt.

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