Kriegstüchtige Geheimdienste (II)
Im Kontext seiner Kriegsvorbereitungen plant Berlin eine umfassende Ausweitung der Handlungsspielräume von Auslands- wie Inlandsgeheimdienst – inklusive operativer Befugnisse, die bis jetzt der Polizei vorbehalten waren.
BERLIN (Eigener Bericht) – Gegen den von der Bundesregierung gebilligten Gesetzesentwurf zur Machtausweitung der deutschen Geheimdienste wächst der Protest. Datenschutzexperten, Ärztekammern, Journalisten und Politiker der Opposition üben heftige Kritik. Die Regierung will den deutschen Geheimdiensten mit einem neuen Gesetz umfassende neue Handlungsspielräume öffnen. Dabei soll unter anderem der Zugriff der Dienste auf IT-Systeme insgesamt erleichtert, die Speicherung von Daten verlängert und die Auswertung automatisiert werden. Auch sogenannte Onlinedurchsuchungen sollen die Dienste künftig durchführen dürfen. Entscheidende Neuerung ist, dass die Geheimdienste das erste Mal seit dem Ende des deutschen Faschismus wieder zu sogenannten operativen Maßnahmen ermächtigt werden. Im Namen der Abwehr sogenannter hybrider Angriffe treibt Berlin die Verwischung der Grenzen zwischen Polizei, Geheimdienst und Militär weiter voran und nivelliert die Unterscheidung zwischen äußerem Feind und inneren Kritikern zusehends. Das neue Geheimdienstgesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der Bundesrepublik in die sogenannte Strategische Autonomie, die militär- und machtpolitische Unabhängigkeit von anderen Staaten, insbesondere von den USA.
Wunschliste erfüllt
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur „Reform des Nachrichtendienstrechts“ die Befugnisse der deutschen Geheimdienste „in nahezu jedem Bereich systematisch“ erweitern, wie sie in einer Pressemitteilung erklärt.[1] Innenminister Alexander Dobrindt dankt in diesem Kontext ausdrücklich Verteidigungsminister Boris Pistorius: „In enger Abstimmung“ habe man es geschafft, das „Nachrichtendienstegesetz komplett neu zu schreiben“ – und zwar „geräuschlos“.[2] Das neue Gesetz erfülle „eine Wunschliste der Geheimdienste“, urteilt die liberale britische Tageszeitung The Guardian.[3] Die Dienste sollen künftig gesammelte Telekommunikationsdaten länger speichern können – Inhalte sechs, sogenannte Metadaten sogar zwölf Monate lang –, um sie auch „rückwirkend“ auswerten zu können. Das Gesetz soll zudem die Auswertung erleichtern, indem es zum Beispiel eine KI-gestützte automatisierte Auswertung erlaubt und eine „Abschaffung von administrativen Hürden“ beinhaltet. Die „Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten, für den Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie für die Weiterverarbeitung von Daten für Forschungs- und Entwicklungszwecke“ und sogar die Weitergabe der Daten „an andere Behörden und private Stellen“ sollen erleichtert werden. Insgesamt gehe es um eine „Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme“ – vom „intelligenten Kühlschrank“ bis zum privaten Mobiltelefon und Überwachungskameras im öffentlichen Raum, heißt es.[4]
Operative Befugnisse
Mit dem Gesetz räumt die Bundesregierung dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus umfassende Befugnisse ein, die laut Innenminister Dobrindt „weit über das Sammeln von Nachrichten hinausgehen“.[5] Es gehe nicht nur darum, dass die Dienste künftig „besser sehen und hören können“, sondern vor allem auch darum, „gegenüber unseren Gegnern [...] aktiv handeln zu können“. Neben Onlinedurchsuchungen zählt dazu die Erlaubnis, künftig Daten zu „verfälschen“ – „selbstverständlich“, so der Minister: „Das ist der Auftrag“. Die Maßnahme ist ein historischer Einschnitt: Zum ersten Mal nach dem Ende des deutschen Faschismus erhalten deutsche Geheimdienste „operative Befugnisse“, also die Erlaubnis zu „aktiven Maßnahmen“, die seit 1945 strikt der Polizei vorbehalten waren. Zu den neuen Befugnissen zählt es ausdrücklich auch, „Tatmittel [...] zu verfälschen“; erlaubt wird zudem „die Manipulation von Warenlieferungen durch Verbringung fehlerhafter Bauteile, das gezielte Eindringen in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren zur Sabotage oder das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern staatlicher Hackergruppen oder Disinformationsakteuren“, sogenannte Hackbacks [6] – alles auch „proaktiv“ [7].
Kritik
Das Gesetzesvorhaben stößt auf umfassende Kritik. So moniert beispielsweise der ehemalige Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), es unterscheide nicht zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit. Notz befürwortet die Ausweitung der Befugnisse das Auslandsgeheimdienstes, also des BND, hält aber das Einräumen derselben Befugnisse für den Inlandsgeheimdienst, den Verfassungsschutz, für „rechtsstaatlich bedenklich“, „undurchdacht und gefährlich“.[8] Laut dem neuen Gesetz darf der Inlandsgeheimdienst künftig etwa unbemerkt in Arzt- und Therapeutenpraxen eindringen. Entsprechend kritisieren es die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer scharf: Mit ihm würden „das Schweigerecht des Arztes unterminiert und der schutzbedürftige Geheimnisbereich zwischen Arztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten verletzt“.[9] Der Präsident der Landesärztekammer Hessen sieht in dem Entwurf „eine Missachtung der Ärzteschaft“; er untergrabe das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.[10] Dobrindt hält von dieser Kritik „nichts, weil wir immer nur angemessen vorgehen“.[11] Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert in einer Stellungnahme, das Gesetzesvorhaben nutze „sehr offene Begriffe“, sodass „auch friedliche Bestrebungen“ ins Fadenkreuz der Dienste gelangen könnten. Journalisten könnten künftig keinen Quellenschutz mehr garantieren. Verfassungswidrig sei außerdem die „Abstufung von Eingriffsschwellen nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort“. Anders, als der Gesetzentwurf es vorsehe, seien auch ausländische sowie im Ausland tätige deutsche Journalisten vor den Diensten zu schützen.[12]
Mangel an Kontrolle
Die ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider wiederum warnte schon im Vorhinein davor, ihrer früheren Behörde die Kontrollaufsicht über den BND zu entziehen, um sie im Unabhängigen Kontrollgremium zu zentralisieren. Ulrich Kelber, Honorarprofessor für Datenethik und Vorgänger von Specht-Riemenschneider, teilt ihre Kritik: Die Geheimdienste „entscheiden am Ende“ selbst, was „überhaupt kontrolliert werden darf“. Der Unabhängige Kontrollrat – künftig das einzige Kontrollinstrument – „wird einem verweigerten Einsichtsrecht nichts entgegensetzen können“, lautet die Einschätzung des Datenschutzexperten. Der mit dem Gesetzesentwurf eingeführte „Zustimmungsfall“ räume dem BND „weitreichende Sonderbefugnisse“ ein und verringere zugleich die Kontrollmöglichkeiten weiter – und dies, ohne dass der Bundestag, wie bisher erforderlich, den Spannungs- bzw. Verteidigungsfall beschließen müsste. Kelber sieht darin eine „verfassungsrechtlich fragwürdige Machtverschiebung weg vom gewählten Parlament“. Das Gesetzesvorhaben, das die Bundesregierung gerade auch mit einer angeblichen Verbesserung der Kontrollinstanzen bewirbt, erwecke bei ihm „schon fast den Eindruck gezielter Sabotage der unabhängigen Aufsicht“ über die Geheimdienste.[13]
Repression
Wie seit 2014 üblich, begründet Dobrindt auch diesen inneren Aufrüstungsschritt mit einer Bedrohung durch Russland. Deutschland sei „tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“; die Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse sei nur „eine Antwort auf die aktuelle Bedrohungslage“. Bei einer Anhörung vor dem parlamentarischen Kontrollgremium hatte Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen eingeräumt, dass sein Dienst auch nicht eindeutig zuzuordnende Vorfälle als „hybride Angriffe“ Russlands verbucht.[14] Damit wird die Unterscheidung zwischen äußerem Feind und inneren Kritikern weiter nivelliert. Entsprechend könnte der Inlandsgeheimdienst laut dem neuen Gesetz neben tatsächlichen oder angeblichen „hybriden Angriffen“ künftig auch „erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung“ zum Anlass für operative Maßnahmen nehmen. Berlin rechnet im Kriegsfall bei NATO-Truppentransporten durch Deutschland an die neue Ostfront mit Widerstand aus der Bevölkerung.[15]
Strategische Autonomie
Deutschland sei bis jetzt abhängig von der Unterstützung ausländischer Geheimdienste, behauptet Innenminister Dobrindt. Von gestärkten deutschen Geheimdiensten erhofft sich Berlin offenkundig eine bessere Stellung gegenüber Washington, Paris und London – weg vom Juniorpartner hin zum „ernstzunehmenden“ Gegenüber auf „Augenhöhe“.[16] Das Gesetzesvorhaben solle dazu beitragen, dass die deutschen Geheimdienste „nicht mehr weiter hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen“. Damit werde Berlin seinem „Anspruch einer sicherheitspolitischen Führungsrolle in Europa gerecht“.[17]
[1] Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste. bmi.bund.de 12.08.2026.
[2] Pressekonferenz mit Bundesministerin Warken und Bundesminister Dobrindt zur Reform des Rechts der Nachrichtendienste. bundesregierung.de 12.08.2026.
[3] Deborah Cole: Germany approves lifting curbs on spy agencies in security ‘revolution’. theguardian.com 12.08.2026.
[4] Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste. bmi.bund.de 12.08.2026. [5], [6] Pressekonferenz mit Bundesministerin Warken und Bundesminister Dobrindt zur Reform des Rechts der Nachrichtendienste. bundesregierung.de 12.08.2026.
[7] Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste. bmi.bund.de 12.08.2026. [8] Adam Schwedhelm: „Undurchdacht und gefährlich“. taz.de 11.08.2026.
[9] Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. bundesaerztekammer.de 27.07.2026.
[10] Bundesärztekammer: Arzt-Patienten-Beziehung bei Reform des Nachrichtendienstrechts schützen. aerzteblatt.de 31.07.2026.
[11] Pressekonferenz mit Bundesministerin Warken und Bundesminister Dobrindt zur Reform des Rechts der Nachrichtendienste. bundesregierung.de 12.08.2026.
[12] Zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts. djv.de.
[13] Ulrich Kelber: Maßlos, unkontrolliert und intransparent. netzpolitik.org 22.07.2026.
[14] S. dazu Kriegstüchtige Geheimdienste.
[15] S. dazu Zivilisten im Krieg (III).
[16], [17] Pressekonferenz mit Bundesministerin Warken und Bundesminister Dobrindt zur Reform des Rechts der Nachrichtendienste. bundesregierung.de 12.08.2026.
