„Zurück zu echter Neutralität“
Interview mit Gerald Oberansmayr über Österreichs Neutralität, deren systematische Aufweichung durch die EU und die Bemühungen um eine Rückkehr zu echter Neutralität.
LINZ – Über Österreichs Neutralität sprach german-foreign-policy.com mit Gerald Oberansmayr. Oberansmayr ist Aktivist der Solidarwerkstatt Österreich, die sich für eine „echte Friedens- und Neutralitätspolitik“ einsetzt. Von einer solchen kann in Österreich, wie Oberansmayr berichtet, zur Zeit keine Rede sein. Vielmehr haben Österreichs Regierungen die Neutralität des Landes insbesondere seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995 systematisch aufgeweicht – unter anderem durch die Eingliederung in EU-Militärstrukturen, durch die Beteiligung an der massiven Aufrüstung der EU und durch die im Österreichischen Staatsvertrag von 1955 ursprünglich verbotene militärische Kooperation mit der deutschen Bundeswehr. Diese ist mittlerweile eng; bereits vor geraumer Zeit erklärte der Streitkräfte-Kommandant des österreichischen Bundesheeres: „Wenn man heute nach Deutschland fährt, ist das keine Auslandsdienstreise mehr.“ Die Bundesrepublik setze sich über die österreichische Neutralität umstandslos hinweg, berichtet Oberansmayr, der einen früheren deutschen Botschafter in Wien mit der Aussage zitiert: „Solange ihr mit uns in den Krieg zieht, ist uns euer Status egal.“
german-foreign-policy.com: Österreich ist einer der vier letzten neutralen Staaten in der EU. Worin gründet Österreichs Neutralität?
Gerald Oberansmayr: Österreichs Neutralität ist Lehre aus der zweimaligen Verstrickung in Weltkriege und die Verbrechen des deutschen Nationalsozialismus. Das Neutralitätsgesetz zählt gemeinsam mit dem Österreichischen Staatsvertrag zu den Gründungsurkunden der 2. Republik. Der Österreichische Staatsvertrag, den Österreich mit der Sowjetunion, den USA, Großbritannien und Frankreich am 15. Mai 1955 unterzeichnete, begründet ein „unabhängiges und demokratisches Österreich“. Er beinhaltet ein Anschlussverbot an Deutschland, einschließlich des Verbots der militärischen Kooperation mit Deutschland, die Tilgung „aller Spuren des Nationalsozialismus“ und den Minderheitenschutz. Das Verbot des Ausverkaufs der Verstaatlichten Industrie (ehemals „deutsches Eigentum“) an ausländisches Kapital war der Einsicht geschuldet, dass der politischen Annexion 1938 durch Hitlerdeutschland der wirtschaftliche Ausverkauf an deutsche Konzerne vorangegangen war.
Nach der Erlangung der Unabhängigkeit verabschiedete der Nationalrat aus freien Stücken am 26. Oktober 1955 das Neutralitätsgesetz, das Österreich zur Nicht-Teilnahme an Kriegen und militärischen Bündnissen verpflichtet. „Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg!“ ist also mit Staatsvertrag und Neutralitätsgesetz zur Grundlage Österreichs als eines unabhängigen Kleinstaates geworden. Die österreichische Neutralität ist untrennbar mit der österreichischen Nationswerdung verbunden. Mit der Neutralität verknüpfte sich erst bei einer großen Mehrheit der ÖsterreicherInnen die Gewissheit, dass der Kleinstaat überlebensfähig ist, dass es keine eigene Großmacht oder Unterordnung unter eine Großmacht braucht und dass er auch ein höheres Wohlfahrtsniveau für die Menschen bringt.
Entsprechend verhasst waren Neutralität und Staatsvertrag dem deutschnationalen Rechtsextremismus, insbesondere der FPÖ. Der „Verband der Unabhängigen“, das Sammelbecken ehemaliger Nationalsozialisten und Vorläufer der FPÖ, stimmte auch als einziger gegen das Neutralitätsgesetz, weil es – so der VdU-Abgeordnete Max Stendebach - der Absicht entgegenstehe, Österreich möglichst rasch in eine „europäische (sprich: von Deutschland dominierte) Großraumwirtschaft” [1] zu führen. Die FPÖ forderte deshalb bereits 1962 den Anschluss an die EWG (Europäische Wirtschafts-Gemeinschaft). Sie sprach sich als erste Partei schon Anfang der 1980er Jahre für den EG-Anschluss aus, lange bevor dieser bei SPÖ und ÖVP zum Thema wurde.
gfp.com: Der Beitritt zur EG beziehungsweise zur EU kam schließlich tatsächlich...
Oberansmayr: Ja, Anfang der 90er Jahre wendete sich – scheinbar – das Blatt. SPÖ und ÖVP übernahmen die europapolitische Linie der Freiheitlichen und trommelten für den Beitritt zur Europäischen Union, während die FPÖ in Opposition zu der Politik ging, die sie jahrzehntelang propagiert hatte. Sie gebärdete sich – teilweise – EU-oppositionell und wendete sich Neutralität und Österreich-Patriotismus zu. Süffisant vermerkte der FPÖ-Rechtsausleger Otto Scrinzi: „Hatte man bisher die Europapolitik der Freiheitlichen als staatsvertragsgefährend, neutralitätswidrig und anschlussverdächtig vernadert, rissen die beiden Altparteien die europäische Meinungsführerschaft nun an sich und traten in ernsthafte Beitrittsverhandlungen ein. Diese endeten schließlich 1994 mit dem berühmten ´Ohne-Wenn-und-Aber-Beitritt´ nach der Volksabstimmung im Juni desselben Jahres.“[2] Es ist eine der spektakulärsten Volten der österreichischen Innenpolitik, die erstaunlich wenig reflektiert wird. Man mag darüber rätseln, wie es zu dieser Volte kam; weniger rätselhaft ist, wer wie davon profitierte:
- Das EU-Establishment konnte die historische Agenda des deutschnationalen Rechtsextremismus – die Demontage von Neutralitätsgesetz und Staatsvertrag – ohne den altrechten Mundgeruch in Angriff nehmen. Mehr noch: Denjenigen, die sich dem entgegenstellten, drohte, selbst in die rechte Ecke gerückt werden.
- Die FPÖ konnte ungeahnte wahlpolitische Erfolge feiern, indem sie als „Anti-Establishment-Partei“ in taktische Opposition zu ihrem bisherigen Programm ging.
- Für das Establishment war das unproblematisch, denn sollte die FPÖ dadurch so stark werden, dass ihr der Sprung in die Regierung gelang, so war auf eines völliger Verlass: Die FPÖ setzte die Politik der Entsorgung der Neutralität und der Teilhabe an der EU-Militarisierung nicht nur widerspruchslos um, sie gerierte sich in den Phasen der Regierungsbeteiligung (2000 bis 2006, 2018/19) regelrecht als deren Einpeitscher. Neutralität und Staatsvertrag – die Grundlagen der nationalen Unabhängigkeit Österreichs – sollten, so der freiheitliche Chefideologe Andreas Mölzer, „auf dem Misthaufen der Geschichte landen“.[3]
gfp.com: Hat sich die Neutralität mit der EU-Mitgliedschaft als vereinbar erwiesen?
Oberansmayr: Im Juni 1989 stellte Österreich den Antrag zum Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft (EG). Im „Brief nach Brüssel“ war explizit ein Neutralitätsvorbehalt enthalten. Darüber war die Europäische Kommission nicht erfreut. In einem Avis wies sie unmissverständlich auf die „immanente Problematik der Mitgliedschaft neutraler Staaten hin“.[4] Das galt umso mehr, als sich die EG 1992 mit dem Vertrag von Maastricht zur „Europäischen Union“ (EU) wandelte, in dem – im Unterschied zur EG – eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik begründet wurde. So hieß es im Artikel J.1.4. unmissverständlich: „Die Mitgliedstaaten unterstützen die Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geist der Loyalität und gegenseitigen Solidarität.“
Spätestens ab diesem Zeitpunkt – 1992! – war klar: Neutralität und EU sind nicht miteinander vereinbar. Denn wenn ein neutrales Land etwas hüten muss wie seinen Augapfel, dann ist es die Unabhängigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik. Denn nur dadurch kann gewährleistet werden, dass ein Land den Kerngehalt der Neutralität erfüllen kann: Die Nichtteilnahme an Kriegen sowie die entsprechenden „Vorwirkungen der Neutralität“, das heißt, sich aller Handlungen zu enthalten, die dazu führen, in kriegerische Handlungen hineingezogen zu werden – beziehungsweise positiv: als glaubwürdiger Vermittler zwischen Konfliktparteien eine aktive Neutralitätspolitik zu betreiben, die sich für friedliche Konfliktlösungen engagiert. Doch siehe da: Der Neutralitätsvorbehalt, der gegenüber der EG noch formuliert wurde, wurde gegenüber der EU, wo er mehr denn je notwendig gewesen wäre, sang- und klanglos fallengelassen. Österreich werde „ohne Wenn und Aber“ der EU beitreten, ließ Bundeskanzler Vranitzky wissen.
Ebenfalls als Vorleistung für den späteren EU-Beitritt erklärte die Regierung 1990 einseitig wesentliche Artikel des Österreichischen Staatsvertrags für „obsolet“ – ein verfassungs- und völkerrechtlicher Hasardakt. Diese Artikel umfassten unter anderem die militärische und rüstungsindustrielle Kooperation mit Deutschland und den Ausverkauf der Verstaatlichten Industrie an ausländisches Kapital.
gfp.com: Nach Österreichs Beitritt im Jahr 1995 baute die EU ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik systematisch weiter aus...
Oberansmayr: In der Tat, seit dem EU-Beitritt nimmt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik immer mehr Gestalt an. Österreich ist jeden Schritt der damit verbundenen Militarisierung der Europäischen Union mitgegangen. Scheibchenweise wurde die österreichische Neutralität entsorgt. Einige Meilensteine:
Mit dem EU-Vertrag von Amsterdam (1999) wurden die sogenannten Petersberg-Aufgaben in den Aufgabenkatalog der EU übernommen. Mit diesen Petersberg-Aufgaben gab sich die EU selbst das Mandat, „Kampfeinsätze bei Krisenbewältigung“ durchzuführen – überall auf der Welt, auch ohne UN-Mandat. Faktisch eine Ermächtigung zu globalen Militäreinsätzen. Wie reagierte das österreichische Establishment auf diesen weiteren Großangriff auf die Neutralität? Es machte im Artikel 23f B-VG (heute 23j) die Ermöglichung zur Teilnahme an EU-Militärmissionen zum Teil der österreichischen Verfassung. In den Erläuterungen wurde sogar explizit festgehalten, dass die Teilnahme Österreichs an EU-Kriegen auch dann „vollumfänglich“ möglich sei, „wenn eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen wird.“[5] Die Bereitschaft, sich am Bruch von Völkerrecht zu beteiligen, wurde quasi in Verfassungsrang erhoben. Der damalige ÖVP-Klubchef Andreas Khol war vor Freude aus dem Häuschen: „Damit wird die Neutralität für den Bereich der EU außer Kraft gesetzt.“[6]
Beruhend auf dem Artikel 23j stellte Österreich schon in der Vergangenheit immer wieder Soldaten, die bereitstanden, auf Zuruf des EU-Rats für die EU-Battlegroups in Militärmissionen zu ziehen. Zumeist unter dem Kommando der deutschen Bundeswehr. Auch 2025 stehen bis zu 600 österreichische Soldaten und Soldatinnen für die „Schnelle EU-Eingreiftruppe“ parat. Wieder mit Deutschland als Lead-Nation. Der „Landesverteidigungsbericht“ stimmt das Bundesheer auf „robuste Auslandseinsätze“ in „Zentral- und Nordafrika sowie dem Nahen Osten“ ein.[7]
gfp.com: Und es gibt auch eine praktische Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.
Oberansmayr: Angehörige des österreichischen Bundesheeres sind ständig in die Kommandostrukturen der deutschen Bundeswehr eingebunden, vor allem beim „Multinationalen Kommando Operative Führung“ Ulm, das als Befehlszentrale für künftige EU-Kriegseinsätze fungiert. Die deutsche Bundeswehr nimmt umgekehrt an Militärmanövern in Österreich teil, die – wie zum Beispiel „Schutzschild 24“ im Vorjahr – unschwer als Training zur Niederschlagung von Aufständen im Inneren zu erkennen sind.[8] Das sogenannte Rahmennationen-Konzept dient Deutschland dazu, die Streitkräfte von Nachbarstaaten immer enger der deutschen Bundeswehr an- und einzugliedern, die schrittweise Einführung einer EU-Armee durch die deutsche Hintertür. Die Verbindungen zu Österreich sind dabei besonders intensiv. Schon vor einiger Zeit vermerkte der damalige Streitkräfte-Kommandant des Bundesheeres Günther Höfler: „Wenn man heute nach Deutschland fährt, ist das keine Auslandsdienstreise mehr.“[9]
gfp.com: Und wie sieht es auf der Ebene der Aufrüstung aus?
Oberansmayr: 2018 trat Österreich auch der „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“(Pesco) der EU bei, dem militärischen „Kern-Europa“, von Ursula von der Leyen als Schritt zu einer „Armee der Europäer“ gefeiert. Mit Pesco wurden bereits mehr als 70 Rüstungsprojekte angestoßen, bei acht ist Österreich dabei. Insbesondere beim Aufbau einer Gebirgskampftruppe der EU möchte sich Österreich profilieren, aber auch Dschungeleinsätze werden in Französisch-Guyana trainiert.
Österreich finanziert auf EU-Ebene die Aufrüstung voll mit: so zum Beispiel den EU-„Verteidungs“-Fonds, der zur Stärkung der Rüstungsindustrie und Rüstungsforschung dient, oder die EU-„Friedensfazilität“, ein euphemistischer Begriff für die Kriegskasse, aus der EU-Militäreinsätze, Kriegseinsätze „befreundeter Drittstaaten“ und die Aufrüstung verbündeter Staaten finanziert werden. Österreich ist auch voll in das EU-Programm „Militärische Mobilität“ eingebunden, das die Transportwege und Infrastrukturen für den Auf- und Durchmarsch von EU und NATO „panzerfit“ machen will. Schon 2001 erfolgte die Novellierung des Kriegsmaterial- und Truppenaufenthaltsgesetzes, das den Neutralitätsvorbehalt eliminierte und seither den ungehemmten Transport von Kriegsmaterial und Truppen von EU und NATO für Kriege und Militärmanöver durch Österreich ermöglicht. So ergab zum Beispiel eine Parlamentarische Anfrage im Jahr 2015, dass zwischen 2011 und 2015 5.593 Militärtransporte durch Österreich genehmigt und durchgeführt wurden. Darunter auch die Transporte von Kriegsgerät für den Libyenkrieg.
Eine großer Schritt der Demontage der Neutralität war der Lissabon-Vertrag im Jahr 2009, der im Artikel 42 EUV nicht nur eine Aufrüstungspflicht, sondern auch eine Beistandsverpflichtung brachte, die sogar – weil bedingungslos militärisch – härter als die der NATO ist. Neutralität und militärische Beistandsverpflichtung gehen natürlich überhaupt nicht zusammen. Mit der „Irischen Klausel“, die besagt, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU „den besonderen Charakter […] bestimmter Mitgliedstaaten nicht berührt“, hat man die Öffentlichkeit beschwichtigt. Renommierte Völkerrechtsprofessor wie zum Beispiel der Linzer Manfred Rotter haben das seinerzeit als „interpretativen Überschmäh“ bezeichnet, mit dem die Grenzen der Neutralität eindeutig überschritten werden.[10] Die neue österreichische Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hat nun mit diesem „Überschmäh“ aufgehört. Österreich werde „einen militärischen Solidarbeitrag innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens erbringen“, heißt es nach einer Regierungsklausur im April 2025.[11]
gfp.com: Wie soll das gehen?
Oberansmayr: Diese Regierung ist offenbar gewillt, auch die letzten neutralitätspolitischen Hindernisse zu beseitigen. In der unscheinbaren Anmerkung im Regierungsprogramm, Österreich werde sich für eine Reform der EU-Vertrages „auf der Basis der Ergebnisse der Zukunftskonferenz stark machen“, steckt eine politische Bombe: Denn zu den „Ergebnissen der Zukunftskonferenz“ zählen:
- eine EU-Armee, die „eine führende Rolle beim Aufbau der Weltsicherheitsordnung nach dem Krieg in der Ukraine, aufbauend auf dem kürzlich gebilligten Strategischen Kompass der EU“ übernehmen und „außerhalb der europäischen Grenzen“ auch ohne UN-Mandat eingesetzt werden soll.
- die Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU; damit soll eines der Haupthindernisse für den Einsatz von EU-Streitkräften – die Vetomöglichkeit – beseitigt werden.[12] Ein vollkommenes KO für die Neutralität.
gfp.com: Wie wirkt sich die EU-Militarisierung auf das österreichische Militärbudget aus?
Oberansmayr: Die Teilnahme an der EU-Militarisierung war lange Zeit vor allem qualitativ bestimmt – durch die gezielte neutralitätswidrige Teilnahme oder Bereitschaft zur Teilnahme an Missionen und Projekten. Quantitativ blieb das österreichische Militärbudget im europäischen Vergleich bescheiden. Das änderte sich, seit die EU mit dem „Strategischen Kompass“ einen „Quantensprung“ bei der Aufrüstung vollziehen will. Das österreichische Militärbudget hat sich von 2022 bis 2025 von 2,7 auf 4,7 Milliarden Euro erhöht, bis 2032 sind fast 10 Milliarden Euro angepeilt. Während die Ausgaben für Soziales und Klimaschutz gekürzt werden, sollen Milliardenbeiträge für die Teilnahme an European Sky Shield und eine Modernisierung und Aufstockung der Kampfbomberflotte ausgegeben werden. Das Bundesheerbudget soll auf 2 Prozent des BIP steigen. Obwohl das gegenüber 2022 fast eine Vervierfachung des Militäretats ist, ist das wohl kaum das Ende der Fahnenstange. Durch die immer engere Anbindung an die deutsche Bundeswehr wird im Sog des deutschen Aufrüstungswahns, der bereits 5 Prozent des BIP anvisiert und die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas machen will, der Druck zur Beschleunigung der Militarisierung weiter wachsen.
gfp.com: Wie kann diese beständige Aushöhlung der Neutralität gelingen, wie steht die Bevölkerung dazu?
Oberansmayr: Alle Umfragen besagen, dass nach wie vor eine große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung – 60 bis 80 Prozent – die Neutralität positiv sieht. Die Regierungen, und zwar alle, unabhängig welche Parteien sie stellen, haben sich daher bisher auf eine Vorgangsweise verständigt: jeder Schritt – vom Kriegsermächtigungsartikel 23j bis zur militärischen Beistandsverpflichtung – wird mit der Neutralität für vereinbar erklärt, auch wenn er dieser total entgegensteht. Die ehemalige Verteidigungsminister Günther Platter hat diese Politik des Tarnens und Täuschens einmal zynisch folgendermaßen beschrieben: „Die Neutralität ist tief im Herzen der Österreicher. Man muss behutsam sein und darf das nicht herausreißen. Es ist besser, eine Operation vorzubereiten, um das vorsichtig herauszuoperieren“.[13] Dieses Verwirrspiel verfängt. In Berlin signalisiert man Verständnis für diese Flunkerei. Der deutsche Botschafter in Wien meinte einmal süffisant: „Solange ihr mit uns in den Krieg zieht, ist uns euer Status egal“.[14]
Dass alle Regierungen an der Neutralitätsrhetorik festhalten, dürfte noch einen anderen Grund haben. Dieser betrifft das Verhältnis von NATO und EU. Beides sind aggressive Militärpakte, unterscheiden sich aber in ihrem politischen Fokus: Lord Ismay, der erste NATO-Generalsekretär, benannte als Zweck der NATO pointiert, „die USA in Europa herinnen, die Deutschen unten und Russen draußen zu halten“. Ebenso pointiert könnte man den machtpolitischen Fokus der EU charakterisieren: Die Amerikaner draußen, die Deutschen oben und die Russen (Osteuropäer) drunten zu halten. Doch das ist ein zäher, langwieriger Prozess mit Rückschlägen. Denn so sehr sich die nationalen EU-Eliten einig sind, die Militarisierung Europas voranzutreiben, so schnell geraten sie ins Streiten, wenn es um die machtpolitische Hackordnung bei der Hierarchisierung des Kontinents geht.
Die Neutralität steht natürlich in Widerspruch zur Teilnahme in beiden Militärpakten; in Österreich gelingt es dem Establishment aber immer wieder, Neutralität ausschließlich im Gegensatz zur NATO zu bestimmen. Das hat einen doppelten Nutzen: In Österreich gerät die Militarisierung der EU aus dem Blick, und in Berlin und Brüssel hat man ein bequemes Argument, auf die Eigenständigkeit der EU-Militarisierung, unabhängig von den USA, zu beharren. Der freiheitliche Chefideologe Andreas Mölzer hat diese Strategie offen benannt: „Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU muss völlig unabhängig von den USA erfolgen. Hier müssen die europäischen Interessen im Mittelpunkt stehen und nicht Hilfsdienste für raumfremde Mächte wie die USA. … Solange es keine eigenständige, also von den USA unabhängige europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik gibt, muss Österreich an seiner Neutralität festhalten“.[15] Das ist aber keineswegs nur die Linie der FPÖ, sondern die unausgesprochene Linie fast aller Parlamentsparteien.
gfp.com: Wahrt Österreich in den aktuellen Großkonflikten noch seine Neutralität?
Oberansmayr: Man muss sich zunächst fragen, was es heißt, die Neutralität zu wahren. Neutralität heißt ja nicht, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich mit diplomatischen Mitteln für Frieden und Völkerrecht zu engagieren. Gerade kleine neutrale Staaten, die nicht über militärische Stärke verfügen, haben ein besonderes Interesse, das Völkerrecht und seine Fundamentalnorm – das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen – zu verteidigen und sich für Abrüstung und Dialog stark zu machen. In dieser Hinsicht hat Österreich schon in der Vergangenheit versagt: Die völkerrechtswidrigen Krieg westlicher Großmächte gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen etc. hat man nicht nur nicht verurteilt, sondern – zumeist – im EU-Rat unterstützt, das eigene Territorium für Waffentransporte zur Verfügung gestellt beziehungsweise für nachfolgende Kolonialmissionen von NATO beziehungsweise EU, wie zum Beispiel in Bosnien, Kosovo oder Afghanistan, eigene Truppen gestellt. Friedenspolitische Initiativen, die sich für ein Ende der Aggression oder das Durchbrechen der Gewaltspirale einsetzten, sucht man vergeblich. Österreich beteiligt(e) sich an den – ebenfalls völkerrechtswidrigen – Wirtschaftssanktionen der EU zum Beispiel gegen Syrien oder aktuell gegen Afghanistan, die oft nicht weniger mörderische Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben als direkte Kriege.
gfp.com: Und wie verhält sich Österreich in puncto Ukraine?
Oberansmayr: In der Ukraine hat Österreich die Politik des Europäischen Auswärtigen Dienstes mitgetragen, der die rechtsradikalen und neonazistischen Gruppen dabei unterstützte, im Februar 2014 die gewählte Regierung in Kiew gewaltsam zu stürzen, was in der Folge zum prowestlichen Regime-Change und zum Bürgerkrieg führte. Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ist nicht zu rechtfertigen und muss verurteilt werden; es wäre aber gerade die Aufgabe neutraler Staaten gewesen, Friedensinitiativen zu entwickeln, die auch der Vorgeschichte des Krieges Rechnung tragen und die Sicherheitsinteressen beider Seiten berücksichtigen. Ein bemerkenswertes Beispiel dafür ist die Initiative aus dem Vatikan, die sowohl den Rückzug der russischen Truppen hinter die Linien des 24. Februar 2022 und die Souveränität der Ukraine als auch Sicherheitsgarantien für Russland, den Schutz der russophonen Bevölkerung im Donbass und die Neutralität der Ukraine vorsieht. Interessanterweise kamen sich Moskau und Kiew im Frühjahr 2022, wenige Woche nach Beginn des Krieges, in diese Richtung bei den Gesprächen in Istanbul relativ nahe, ehe diese unter kräftiger Mithilfe des Westens torpediert wurden.
Eine zerrissene Ukraine bleibt Zankapfel und ist nur im Interesse des militärisch-industriellen Komplexes. Eine ungeteilte, souveräne und neutrale Ukraine könnte auf Perspektive eine Brücke zwischen Ost und West sein, Das neutrale Österreich wäre prädestiniert, sich für eine solche Friedenslösung einzusetzen. Doch das neutrale Österreich schweigt und finanziert stattdessen über die EU-„Friedensfazilität“ die militärische Unterstützung der Ukraine mit.
gfp.com: Und der Gaza-Krieg?
Oberansmayr: Auch im Nahen Osten versagt Österreich auf der ganzen Linie und macht sich zum Komplizen des israelischen Genozids in Gaza. In den UNO-Vollversammlungen war Österreich eines der wenigen Länder, die wiederholt gegen einen humanitären Waffenstillstand stimmten. Auch hier dasselbe Muster: Statt Initiativen für einen sofortigen Stopp der Gewalt zu setzen und für gleiche Rechte für alle Menschen im historischen Palästina einzutreten, betreibt Österreich Rüstungsgeschäfte mit israelischen Rüstungskonzernen und unterhält ein „strategisches Partnerschaftsabkommen“ im Militärbereich mit Israel. Statt sich für eine atomwaffenfreie Zone im Nahen Osten zu engagieren, die immer wieder von Israel verhindert wird, äußerte die österreichische Außenministerin Verständnis für die völkerrechtswidrigen Militärschläge Israels und der USA gegen den Iran.
gfp.com: Halten Sie eine Rückkehr zu echter Neutralität für sinnvoll?
Oberansmayr: Ja natürlich. In einer Zeit, wo die auf dem Völkerrecht basierende internationale Ordnung vor dem Zusammenbruch steht, sind neutrale Staaten wichtiger denn je. Die EU und die NATO steigern sich in einen Hochrüstungsrausch. Schon jetzt geben sie mehr als 55 Prozent der globalen Militärausgaben aus – bei 12 Prozent der Weltbevölkerung. Die Aufrüstungshysterie wird damit begründet, dass nur die Aufrüstung die EU vor der Übermacht Russlands retten könne. Das ist gefährlicher Unsinn. Wir müssen vielmehr die Welt vor der Rivalität und dem Wettrüsten der Großmächte retten, zu denen die EU gehört. Schon jetzt gibt die EU fast drei Mal soviel für das Militär aus wie Russland. Die Militärausgaben der NATO übersteigen die Russlands um das 10-fache. Diese Hochrüstung bereitet neue Kriege vor.
Diese Militarisierung kostet uns zudem jene Ressourcen, die wir für Klimagerechtigkeit, die Überwindung des Hungers und der himmelschreienden sozialen Ungleichheit brauchen. Sie droht uns in eine – möglicherweise sogar atomare – Eskalation zu führen. Wir brauchen eine kooperative und vielfältige Weltordnung, die Sicherheit miteinander statt gegeneinander organisiert, die auf der Stärke des Völkerrechts statt auf dem Recht des Stärkeren beruht. Nur durch Zusammenarbeit und Frieden können die großen Probleme der Menschheit gelöst werden. Dafür braucht es eine starke internationale Friedensbewegung und neutrale und blockfreie Staaten, die sich dem Mitmarschieren und Mitrüsten bei imperialistischen Großmächten verweigern.
gfp.com: Welche konkreten Schritte fordern Sie?
Oberansmayr: Die Stärke der Neutralität beruht auf ihrer Glaubwürdigkeit. Derzeit macht die Regierung alles, um diese Glaubwürdigkeit zu erschüttern, indem sie voll und ganz sich der EU-Militarisierung unterordnet. Der erste Schritt für eine echte Friedens- und Neutralitätspolitik ist daher der Ausstieg aus der EU-Militarisierung ohne Wenn und Aber. Das heißt vor allem:
- Ausstieg aus der Aufrüstungspflicht und militärischen Beistandsverpflichtung des Artikel 42, EU-Vertrag.
- Ausstieg aus der Ständig Strukturierten Zusammenarbeit (EU-SSZ/Pesco), die zum Mitmarschieren bei EU-Militäreinsätzen verpflichtet und die Militärbudgets Jahr für Jahr in die Höhe schraubt.
- Ausstieg aus dem Hochrüstungsprozess des „Strategischen Kompass“, vor allem Ausstieg aus der Schnellen Eingreiftruppe der EU; keine Teilnahme am Raketenabwehrsystem European Sky Shield.
- Ausstieg aus den Gremien und Institutionen der EU-Militärpolitik (EU-Rüstungsamt, Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee, EU-Militärausschuss, EU-Militärstab), Ausstieg aus der NATO-„Partnerschaft für den Frieden“ (PfP).
- Keine Einbeziehung Österreichs in den militärisch-industriellen Komplex der EU, keine Beteiligung an der Finanzierung des EU-Rüstungsfonds, der EU-Kriegskasse („Friedensfazilität“) und anderen Fonds zur Militarisierung der EU.
- Eliminierung des Artikels 23j aus der österreichischen Bundesverfassung, der die Beteiligung Österreichs an globalen Militäreinsätzen der EU ermöglicht.
- Neutralitätskonforme Novellierung des Kriegsmaterialgesetzes und anderer Gesetze; keine neutralitätswidrigen Truppen- und Kriegsmaterialtransporte durch Österreich, kein Aufenthalt von EU-/NATO-Truppen in Österreich.
- Keine Beteiligung an den Wirtschaftskriegen der EU, neutralitätskonforme Außen(wirtschafts)politik ohne doppelte Standards.
- Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag, der zur Förderung der Atomkraft dient; die zivile Nutzung ist ein siamesischer Zwilling der kriegerischen.
- Keine Zustimmung zur Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik.
Am 26. Oktober 2025, anlässlich des 70. Jahrestags der Beschlussfassung des Neutralitätsgesetzes, lädt die Solidarwerkstatt Österreich gemeinsam mit anderen Friedensorganisationen zu einer Kundgebung in Wien ein, um dafür Druck zu machen.
[1] Zitiert nach: Hans Hautmann: 26. Oktober 1955: Plenum des Nationalrats. klahrgesellschaft.at. Stenopraphisches Protokoll des Nationalrates, 26.10.1955.
[2] Otto Scrinzi; Imperium, Reich, Europa, in: Andreas Mölzer Hg.): Europa im rechten Licht, Zur-Zeit-Edition, Wien 2004.
[3] Andreas Mölzer: Servus Österreich. Berg 1996.
[4] Österreich und Schweden in der EU. bmlv.gv.at.
[5] Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 791/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird. parlament.gv.at.
[6] Salzburger Nachrichten, 29.5.1998.
[7] Landesverteidigungsbericht 2022. bmlv.gv.at.
[8] Bundesheer probt Bürger- und Rohstoffkrieg. solidarwerkstatt.at.
[9] Kleine Zeitung, 13.12.2005.
[10] Der Standard, 07.12.2007.
[11] Kleine Zeitung, 08.04.2025.
[12] Ein Coup, der noch lange nicht über die Bühne gegangen ist. solidarwerkstatt.at 05.03.2025.
[13] Die Presse, 05.12.2003.
[14] Die Presse, 18.11.2004.
[15] Freiheitlicher Parlamentsklub, OTS0102, 24.09.2010.
