Zivilisten im Krieg (III)

Staat, Bundeswehr und zivile Verbände treiben unter dem Schlagwort der Zivilen Verteidigung die Einbindung ziviler Strukturen in die Kriegsvorbereitung voran und fordern neue Repressionsrechte bereits vor dem Ausrufen des Spannungsfalls.

BERLIN (Eigener Bericht) – Kriegsdienstverweigerer sollen im Kriegsfall als Zivilisten in die Begleitung von Truppenaufmärschen und anderen militärischen Handlungen eingebunden werden. Dies ergibt sich aus Forderungen eines Positionspapiers des Deutschen Feuerwehrverbands, in dem es heißt, die Bevölkerung müsse sich befähigen, eigenständig „die Bewältigung extremer oder langandauernder Schadenslagen“ zu leisten. Die Bundesregierung will zudem zivile Katastrophen- und Bevölkerungsschutzorganisationen künftig noch enger in die Planung für eine etwaige militärische Konfrontation mit Russland einbinden. Das geht aus einem neuen Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums zum Bevölkerungsschutz hervor, das kürzlich öffentlich vorgelegt wurde. Das Papier enthält laut Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt „nicht weniger als de[n] größte[n] Modernisierungsschub für den Bevölkerungsschutz und die Zivile Verteidigung seit Jahrzehnten“. Für die Umsetzung werden zehn Milliarden Euro bereitgestellt. Zivile Katastrophenhelfer müssen sich demnach darauf einstellen, dass sie in Zukunft von der Bundeswehr für Unterstützungsleistungen angefordert werden.

Zwei Seiten derselben Medaille

Wie es in einem neuen Eckpunktepapier zum Bevölkerungsschutz im Krisen- und Kriegsfall heißt, das das Bundesinnenministerium kürzlich veröffentlicht hat, sei in Deutschland künftig eine „stärkere Verzahnung zwischen der zivilen und der militärischen Planung“ erforderlich. Dazu werde das Innenministerium einen eigenen „Steuerungsstab“ aufstellen, das „Kommando Zivile Verteidigung“, dies insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des sogenannten Operationsplans Deutschland.[1] Dieser regelt alle Aktivitäten, die im Kriegsfall in der Bundesrepublik ausgeführt werden sollen – von der Durchleitung fremder Truppen an eine neue Ostfront über die Sicherung der Infrastruktur bis zur Versorgung zahlloser Verletzter.[2] Militärische und zivile Verteidigung müssten „eng miteinander verzahnt“ werden, erklärt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Bundeswehr und Bevölkerungsschutz seien „zwei Seiten ein und derselben Medaille“. Wer die „Gesamtverteidigung“ ausbauen wolle, der müsse nicht nur die Armee, sondern „vor allem“ auch „den Bevölkerungsschutz und die zivile Verteidigung aufrüsten“. Das neue Eckpunktepapier mit dem Titel „Pakt für Bevölkerungsschutz“ sei eine „neue, tragende Säule“ der „sicherheitspolitischen Architektur“ der Bundesrepublik.[3] „Im Fall des Falles“, heißt es beim Bundesverteidigungsministerium, werde die Bundeswehr nicht mehr für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung stehen, da sie „an der Nordostflanke der NATO ganz andere Dinge tun“ werde. Darauf müsse Deutschland „sich vorbereiten“.[4]

Kriegstüchtiger Bevölkerungsschutz

In die Planungen zum Bevölkerungsschutz eingebunden werden formal zivile Hilfsorganisationen wie etwa das THW, die Feuerwehr oder die DLRG, aber auch die militärische Reserve. Neben der Vergabe neuer Finanzmittel haben Verteidigungs- und Innenministerium auch strukturelle Fördermaßnahmen beschlossen. So sollen die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, auf die sich der Bevölkerungsschutz maßgeblich stützt, verbessert werden. Die zentrale staatliche Warn-App NINA („Notfall-Informations- und Nachrichten-App“) soll „um Empfehlungen für öffentliche Zufluchtsorte“ – faktisch Bunker – „überall im Land“ ergänzt werden. Außerdem wird eine medizinische Task Force aufgebaut, die eingesetzt werden kenn, wenn es im „Spannungs- und Verteidigungsfall“ zu einem „Massenanfall von Verletzten“ kommt.[5] Die Bundesregierung will die Task Force nicht nur mit „mehreren Zehntausend modernen Schutzanzügen für chemische, biologische, radioaktive Lagen“ ausstatten, sondern etwa auch mit ausreichend „Aderpressen“, die bei „schwerwiegenden Verletzungen, die bei Explosionen entstehen können, an den Extremitäten eingesetzt“ werden, „um schwere Blutungen zu stillen.“[6] Damit „Kinder früh lernen, wie im Ernstfall gehandelt werden kann, und damit dieses Wissen auch in die Familien hineingetragen und Interesse an ehrenamtlichem Engagement geweckt“ wird, will Berlin „auf die zunehmende Verankerung von Zivilschutz bereits im Schulunterricht“ hinwirken. Nicht zuletzt wird ein „Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen“ angekündigt, der „auch in Krisen außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls“ – etwa bei sogenannten hybriden Angriffen – „allen Stellen die Befugnis“ erteilt, „heute vorzubereiten, was im Ernstfall reibungslos funktionieren muss“.[7]

Militarisierte Feuerwehr

Die Forderungen wie auch eigene Anstrengungen, den zivilen Bevölkerungsschutz in die Kriegsvorbereitungen zu integrieren, kommen dabei keineswegs nur aus dem Staatsapparat. Der Deutsche Feuerwehrverband hat erst im März ein Positionspapier veröffentlicht mit der Forderung, den Zivilschutz auf eine militärische Konfrontation mit Russland vorzubereiten und dabei auch die „aktuellen Erkenntnisse, insbesondere aus […] der Ukraine“, zu berücksichtigen. Das Ehrenamt müsse gefördert werden – nicht zuletzt, weil die Einberufung der Reservisten in den Heimatschutz absehbar „zu spürbaren personellen Engpässen [...] mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und Hilfsorganisationen“ führen werde. Auch das Gesundheitswesen werde durch eine „zunehmende Verlegung und Behandlung von Verwundeten aus militärischen Operationen“ stark belastet sein. Dazu kämen umfangreiche Aufgaben im Bereich der Unterstützung von NATO-Truppenmärschen durch Deutschland an die Ostfront.[8]

Hybridkriegsrecht

Eine „Wiedereinführung eines Wehrersatzdienstmodells“ soll hier Abhilfe schaffen – also die Einbindung künftiger Kriegsdienstverweigerer in den militarisierten Zivilschutz. Die deutsche Bevölkerung müsse für „die Bewältigung extremer oder langandauernder Schadenslagen“ in die Lage versetzt werden, „eigenständig zu handeln, sich selbst zu versorgen und primäre Schutzmaßnahmen umzusetzen“. Zivilisten müssten unter anderem befähigt werden, sich über mehrere Tage selbst zu versorgen; sie müssten sich „Kenntnisse grundlegender Selbstschutzmaßnahmen sowie Erster Hilfe“ aneignen und „Risikokompetenz im Umgang mit Naturgefahren, technischen Störungen und bewaffneten Konfliktszenarien“ entwickeln. Eine handlungsfähige Bevölkerung sei Vorraussetzung „für die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Funktionsfähigkeit in Deutschland“ im Kriegs- und Krisenfall. Außerdem fordert der Feuerwehrverband einen eigenen Rechtsstatus für „hybride Bedrohungslagen“, also eine eigene Rechtsform für die Zwischenphase zwischen Krieg und Frieden. Das bedeutet eine Ausweitung des rechtlichen Handlungsspielraums insbesondere für staatliche Repression noch vor dem Ausrufen des Spannungsfalles.[9]

„Zivile Unterstützung der Streitkräfte“

Die Forderungen des deutschen Feuerwehrverbands sowie die Inhalte des Paktes für Bevölkerungsschutz ähneln sich nicht nur stark; beide erinnern auch an das zuvor veröffentlichte Grünbuch Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0., in dem eine Expertenrunde aus Militär, Inlandsgeheimdienst, Innenministerium, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCooper die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Kriegsvorbereitungen forderten.[10] Deutschland befinde sich „zwar noch [!] nicht im Krieg“ mit Russland, aber schon in einer „Grauzone“, hieß es darin. Vor diesem Hintergrund schlugen die Autoren des Grünbuchs „Maßnahmen zur effektiven Zusammenarbeit im militärischen Krisenfall“ vor; es gehe um „zivile Unterstützung der Streitkräfte im Krieg oder mögliche Eskalationsschwellen im Frieden“, hieß es ausdrücklich auch mit Blick auf die Umsetzung des Operationsplans Deutschland.

Kriegsrecht im Frieden

Die Autoren des Grünbuchs Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 beschworen eine Bedrohung aus dem Osten herauf und forderten einen nationalen „Schulterschluss“: Alle „Bürgerinnen und Bürger und Institutionen“ müssten „ihre jeweilige Rolle“ kennen. Die sogenannte Landes- und Bündnisverteidigung solle „absehbar nicht nur geübt, sondern auch praktiziert werden“. Außerdem seien neue Gesetze für die sogenannte Hybride Bedrohungslage vonnöten: Die Militärpolizei solle bereits in Friedenszeiten – also noch vor der Ausrufung des Spannungsfalls – zu polizeilichen Zwangsmaßnahmen im Inland befugt werden. Außerdem müssten die Befugnisse der relativ neuen Heimatschutzkräfte der Bundeswehr geklärt werden – in „Abgrenzung zu Polizei“. Im Rahmen von Wehrdienst und Wehrpflicht müsse „eine mehrjährige, an die Dauer des Wehrdienstes angepasste Dienstzeit für reine Zivil-/Katastrophenschutzaufgaben“ ermöglicht werden. Nicht zuletzt müssten auch die „Sicherstellungsgesetze“ auf Friedenszeiten ausgeweitet werden. All dies zielt darauf ab, möglichst umfassende zivile Kapazitäten für die Kriegstüchtigkeit zu mobilisieren.[11]

 

[1] Bundesministerium des Innern: Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz. Berlin, 20.05.2026.

[2] S. dazu Auf Krieg einstellen, Auf Krieg einstellen (II) und Auf Krieg einstellen (III).

[3], [4] Aktuelle Stunde: Bevölkerungsschutz neu denken – Gemeinsam für ein krisenfestes Deutschland. Deutscher Bundestag 21.05.2026.

[5] Bundesministerium des Innern: Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz. Berlin, 20.05.2026.

[6] Militärische und Zivile Verteidigung werden stärker miteinander verzahnt. bmi.bund.de 20.05.2026.

[7] Bundesministerium des Innern: Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz. Berlin, 20.05.2026.

[8], [9] Positionspapier zur Zukunft des Bevölkerungsschutzes im Kontext der Zivilen Verteidigung. feuerwehrverband.de 27.03.2026.

[10], [11] Sandra Bubendorfer-Licht, Leon Eckert, André Hahn, Günter Krings, Ingo Schäfer (Hg.): Grünbuch ZMZ 4.0. Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall. Eine Situationsbeschreibung, Analyse und Handlungsempfehlungen. Berlin, Januar 2025. S. dazu Zivilisten im Krieg (I) und Zivilisten im Krieg (II).


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