Das Sondertribunal

Außenministerin Baerbock will Russlands Krieg gegen die Ukraine aburteilen lassen – vor einem Sondertribunal, damit alle westlichen Angriffskriege seit 1999 straflos bleiben können.

BERLIN/MOSKAU (Eigener Bericht) – Mit einem neu zu schaffenden Sondertribunal will Außenministerin Annalena Baerbock Russlands Krieg gegen die Ukraine aburteilen lassen. Das Sondertribunal soll nach ukrainischem Recht vorgehen, das das Führen von Angriffskriegen mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Es soll allerdings außerhalb der Ukraine angesiedelt werden und mit international ausgewähltem Personal besetzt werden; als ein möglicher Standort ist Den Haag im Gespräch. Dort führte Baerbock Anfang dieser Woche Gespräche über das Vorhaben. Eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof gilt als wenig aussichtsreich: Dort haben die westlichen Mächte, um nicht selbst verurteilt zu werden, die formalen Voraussetzungen für die Aburteilung eines Angriffskrieges, wie es in Berichten heißt, allzu „eng formuliert“. Tatsächlich ist eine Verurteilung von Russlands Überfall auf die Ukraine unter den Bedingungen des – für sämtliche Staaten gleichermaßen geltenden – internationalen Rechts im Prinzip undenkbar, solange westliche Angriffskriege straflos bleiben. Letzteres gilt insbesondere für die Kriege gegen Jugoslawien (1999), den Irak (2003) und Libyen (2011).

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