Der neue deutsche Osten
Historiker werfen Berlin vor, die Erinnerung an die Umsiedlungen mit einem neuen Gesetz „auf das Leid der Deutschen“ zu fokussieren, „ein selbstbezügliches nationales Narrativ“ zu schaffen und neue Spannungen mit Osteuropa zu schaffen.
BERLIN (Eigener Bericht) – Historiker erheben gravierende Vorwürfe gegen ein aktuelles Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erinnerungspolitik. Wie es in einer Stellungnahme des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VDH) heißt, fokussiert das neue Gesetz zu der offiziösen Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, das Mitte August in den Bundestag eingebracht worden ist, das komplexe Geschehen der Umsiedlung nach dem Zweiten Weltkrieg „auf das Leid der Deutschen“, verdrängt die nötige Einordnung in den historischen Kontext – nämlich den deutschen Vernichtungskrieg in Ost- und Südosteuropa – und schafft so „ein selbstbezügliches nationales Narrativ“, wie es bislang vor allem von den Vertriebenenverbänden gepflegt werde. Dies gefährde Bemühungen um die „Versöhnung“ vor allem mit Polen und Tschechien. Die Neufokussierung wird öffentliche Breitenwirkung erzielen, weil sie unmittelbare Auswirkungen auf eine Dauerausstellung hat, die die Stiftung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung an zentralem Ort in Berlin unterhält. Sie geht mit einer Neuauflage der alten, Berliner „Deutschtums“-Politik gegenüber Minderheiten in Osteuropa und Zentralasien einher.
Im historischen Kontext
Ausgangspunkt der jüngsten Auseinandersetzungen um die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung war die Dauerausstellung im von ihr getragenen Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung, die 2021 im Berliner Deutschlandhaus eröffnet wurde. Auf zwei Etagen schildert diese die Umsiedlung der deutschsprachigen Bevölkerungsteile aus Ost- und Südosteuropa nach dem Zweiten Weltkrieg. Dabei nimmt sie eine doppelte Einordnung in den historischen Kontext vor. Im ersten Stockwerk wird – so beschreibt es exemplarisch der Historiker Felix Ackermann, der an der Fernuniversität Hagen lehrt – „die Vorgeschichte von ethnischem Nationalismus und staatlicher Zwangsmigration“ dargestellt, und zwar im Hinblick auf unterschiedliche Fälle von Flucht, Vertreibung und Umsiedlung im Europa des 20. Jahrhunderts.[1] Darauf inhaltlich aufbauend, steht dann im zweiten Stockwerk die Nachkriegsumsiedlung der Deutschen im Zentrum. Vorangestellt wird diesem Kernelement der Dauerausstellung allerdings ein recht knapper Überblick über den Vernichtungskrieg, mit dem NS-Deutschland beträchtliche Teile Ost- und Südosteuropas überzog. Das ist zwingend; ohne dessen Kenntnis lässt sich das komplexe Umsiedlungsgeschehen nicht angemessen einordnen und adäquat begreifen.
Ostgebiete „nicht abgetreten“
Die Gesamtkonstellation der Dauerausstellung wird weithin als „Kompromiss“ beschrieben, der zwischen den rechtslastigen Vertriebenenverbänden und dem Wissenschaftlichen Beraterkreis der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, darunter nicht zuletzt Historiker aus Polen und Tschechien, erzielt wurde. Bewahrt wurde dieser Kompromiss bislang von der Leiterin des Dokumentationszentrums, der Historikerin Gundula Bavendamm. Mitte 2024 kündigten allerdings die Vertriebenenverbände faktisch den Kompromiss auf und gingen energisch in die Offensive. So hieß es zum Beispiel in einem Schreiben, das der damalige Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Bernd Fabritius (CSU), Bavendamm schickte, die Verbindung des Umsiedlungsgeschehens mit dem deutschen Vernichtungskrieg müsse gekappt werden; da werde „der Kontext mit der Kausalität vermengt“.[2] Fabritius monierte zudem, die Anerkennung der polnischen Staatsgrenzen durch die Bundesrepublik im Jahr 1990 dürfe „rechtlich“ „nicht als Abtretung“ der einstigen Ostgebiete des Deutschen Reiches bezeichnet werden.[3] Die Aussage irritiert. Sie ruft in Erinnerung, dass der Grenzvertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen die Grenze zwischen beiden Staaten nur „bestätigt“, sie als „unverletzlich“ einstuft und auf „Gebietsansprüche“ verzichtet. Eine vorbehaltlose Anerkennung, die die Grenze als definitiv „unantastbar“ einstufte, enthält er nicht. Dies lässt, wie Fabritius‘ Aussage nun nahelegt, etwaige Schlupflöcher womöglich offen.[4]
Der Berliner Vertriebenenklüngel
Die Offensive der Vertriebenenverbände gewann nach dem Regierungswechsel im vergangenen Jahr an Schwung. Zunächst führte sie dazu, dass der Vertrag der Leiterin des Dokumentationszentrum, Bavendamm, im November 2025 nicht verlängert und die Stelle neu ausgeschrieben wurde, dies gegen den einhelligen Protest des Wissenschaftlichen Beraterkreises. Insider sahen dabei, außer den Vertriebenenverbänden selbst, auch die mit diesen eng verbundene Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Werk. Deren Leiter Klaus-Peter Willsch (CDU) gehört ebenso dem Stiftungsrat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung an wie Stephan Mayer, stellvertretender Vorsitzender der Gruppe der Vertriebenen und Nachfolger von Fabritius als Präsident des BdV. Die Person, die sie in Nachfolge von Bavendamm mit der Leitung des Dokumentationszentrums betrauen wollten, war Sven Oole. Oole habe zwar, stellten Kritiker fest, „keinerlei Leitungserfahrung in deutschen Museen“ und auch keine einschlägige „wissenschaftliche Publikation“ vorgelegt, kenne aber „als langjähriger Geschäftsführer der ‚Gruppe der Vertriebenen‘ deren geschichtspolitische Ziele aus dem Effeff“.[5] Ooles Kandidatur scheiterte an der Drohung des Wissenschaftlichen Beraterkreises, im Fall seiner Wahl geschlossen zurückzutreten. Gewählt wurde schließlich Roland Borchers, von dem es heißt, man wisse nicht, „wo er mit der Stiftung hinwill“.[6]
„Ein selbstbezügliches nationales Narrativ“
Borchers‘ Tätigkeit dürfte nun allerdings durch ein neues Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung inhaltlich enggeführt werden, das die Bundesregierung im Juli beschlossen hat und das Mitte August in den Bundestag eingebracht worden ist.[7] An ihm hat bereits Ende Mai der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) scharfe Kritik geübt. Sie entzündet sich zum einen daran, dass künftig der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, einen zusätzlichen Sitz im Stiftungsrat innehat; dadurch erhalte faktisch der BdV „eine exekutiv abgesicherte Mehrheitsposition im Aufsichtsgremium der Stiftung“, heißt es in einer Stellungnahme des VHD, der explizit vor „schlechten Beispielen einer staatlich gelenkten Erinnerungspolitik“ warnt.[8] Zum anderen heißt es, das neue Gesetz fokussiere die Arbeit der Stiftung in besonderem Maß „auf das Leid der Deutschen“ und ersetze „die historische Kontextualisierung von Flucht und Vertreibung durch ein selbstbezügliches nationales Narrativ“. Dies verstärke „die aktuellen Gefährdungen der Bemühungen um Versöhnung insbesondere mit den osteuropäischen Nachbarn der Bundesrepublik“, vor allem mit Polen und Tschechien. Schließlich heißt es, das Gesetz definiere in Abkehr von der Öffnung der vergangenen Jahre „Deutsche wieder als Abstammungsgemeinschaft“.
„Der deutsche Osten“
Den politischen Gesamtkontext hat kürzlich der Historiker Felix Ackermann beschrieben. Ackermann urteilt, das neue Gesetz ziele nicht bloß darauf, das Umsiedlungsgeschehen aus seinem historischen Kontext zu reißen und das Gedenken an es national engzuführen. Er weist auch darauf hin, dass die Bundesregierung die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung aus der Zuständigkeit des Bundeskulturbeauftragten gelöst und sie dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeschlagen hat. Der dortige Parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries, stellvertretender Vorsitzender der Gruppe der Vertriebenen in der Unions-Bundestagsfraktion, treibe zudem „die Öffnung neuer Einwanderungspfade für sogenannte Volkszugehörige“ voran.[9] In der Tat strebt das Bundesinnenministerium, während Politiker wie de Vries sich für eine knallharte Einschränkung der Einwanderung von Flüchtlingen einsetzen, eine Neufassung der Immigrationsbestimmungen für Mitglieder deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa und Zentralasien an, die es auch nach dem 31. Dezember 1992 geborenen Deutschsprachigen gestattet, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Die doppelte Fokussierung auf das Deutschtum, konstatiert Ackermann, ermöglicht es, „sich die Vertreibungsgebiete … als Gesamtheit eines deutschen Ostens“ vorzustellen – „wie in der Adenauerzeit“.[10]
„Von makabrer Konsequenz“
Dass „die Zuständigkeit für die Pflege der Geschichte eines deutschen Ostens“ von nun an wieder beim Bundesinnenministerium liege, das bekanntlich nicht für das Aus-, sondern für das Inland zuständig ist, lese sich, urteilt Ackermann, „wie ein schlechter Witz“. E sei aber „in Wahrheit … von makabrer Konsequenz“.[11]
[1] Felix Ackermann: Übernahme erfolgreich abgewehrt. taz.de 26.03.2026.
[2], [3] Andreas Kilb: Okkupation eines Erinnerungsortes. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.03.2026.
[4] Darauf, dass der Grenzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen ein Vertrag „über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze“ und seinem Inhalt nach ein Gewaltverzichtsvertrag ist, kein bedingungsloser Grenzanerkennungsvertrag, wies schon vor mehr als zwei Jahrzehnten der langjährige Vorsitzende der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, Christoph Koch, im Gespräch mit german-foreign-policy.com hin; siehe unser Interview mit Christoph Koch. Zum Wortlaut des Vertrags: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze.
[5] Andreas Kilb: Okkupation eines Erinnerungsortes. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.03.2026.
[6] Jochen Buchsteiner: Im verminten Gelände der Vertreibung. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 05.04.2026.
[7] Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung. dip.bundestag.de.
[8] VHD kritisiert Gesetzesentwurf „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“. historikerverband.de 26.05.2026.
[9], [10], [11] Felix Ackermann: Neue deutsche Erinnerungspolitik. Frankfurter Allgemeine Zeitung 24.07.2026.
