Keinen Pfennig, keinen Cent

ROMA (Eigener Bericht) Eine schwere juristische Niederlage hat die Bundesrepublik Deutschland in Italien erlitten. Laut Auffassung des römischen Kassationsgerichts sind die gegen Berlin gerichteten Entschädigungsforderungen ehemaliger italienischer Zwangsarbeiter einklagbar und dürfen in Italien nicht zurückgewiesen werden. Anderslautende Urteile, die Deutschland wegen angeblicher ,,Staatenimmunität"von den Folgekosten seines NS-Erbes freistellten, wurden kassiert und an die Heimatorte der Beschwerdeführer zurückverwiesen. Damit sieht sich Berlin einer weiteren Prozessserie gegenüber, in der Nazi-Opfer mehrerer europäischer Staaten Kompensationen für das an ihnen verübte Unrecht verlangen.

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