Wer das Recht spricht (II)

Der Konflikt zwischen der EU und Polen um die Rechtsstaatlichkeit spitzt sich zu. Warschau beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

KARLSRUHE/BRÜSSEL/WARSCHAU (Eigener Bericht) - Vor wichtigen Entscheidungen im Konflikt zwischen der EU und Polen um die Rechtsstaatlichkeit warnt EU-Justizkommissar Didier Reynders vor gravierenden Folgen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Das oberste deutsche Gericht hatte vergangenes Jahr den prinzipiellen Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht abgestritten und den Anspruch erhoben, in manchen Fällen Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ignorieren zu dürfen. Denselben Anspruch vertritt die Regierung Polens. Für die kommende Woche werden diesbezüglich wichtige Entscheidungen beim EuGH sowie beim polnischen Verfassungsgericht erwartet. Zur Schadensbegrenzung hat die EU-Kommission vergangenen Monat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht nicht bereit war, mit geringfügigen Zugeständnissen den Weg für eine Lösung des Konflikts freizumachen. EU-Kommissar Reynders warnt vor einer Kettenreaktion und vor weitreichenden Konsequenzen für den inneren Zusammenhalt der Europäischen Union.

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