Zu Gast bei Freunden

BERLIN (Eigener Bericht) - Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag ein Gesetz zur Erleichterung von Abschiebungen und zur Ausweitung von Abschiebehaft. Das Gesetz erlaubt es unter anderem, Flüchtlinge in Abschiebehaft zu nehmen, wenn sie auf ihrer Flucht Geld an Schleuser gezahlt haben; ohne die Dienste von Schleusern ist allerdings die Flucht nach Europa kaum noch möglich. Auch wird es wieder gestattet, Flüchtlinge zu internieren, die aus einem anderen EU-Land in die Bundesrepublik eingereist sind; dies hatte der Bundesgerichtshof letztes Jahr untersagt. Das Gesetz ist Teil der vielfältigen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung unerwünschte Migranten aus Deutschland fernhalten will. Anfang vergangener Woche ist etwa der EU-Militäreinsatz im Mittelmeer gestartet worden, der sich offiziell gegen Schleuser richtet, aber faktisch jegliche Flucht aus Nordafrika nach Europa unmöglich machen kann. Flüchtlinge aus Südosteuropa sucht Berlin gegenwärtig mit einer Medienkampagne abzuschrecken. Befeuert von Parolen einflussreicher Politiker gegen Flüchtlinge, eskaliert zur Zeit die Gewalt unter anderem gegen Flüchtlingsheime. Allein seit dem vergangenen Wochenende wurden zwei fast bezugsfertige Flüchtlingsunterkünfte in Brand gesteckt.

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