Was damals Recht war...

BERLIN (Eigener Bericht) - Noch 75 Jahre nach der Unterzeichnung des Münchner Diktats stuft die Bundesrepublik das Unrechts-Abkommen zur Zerschlagung der Tschechoslowakei als legale Übereinkunft ein. Wie aus einer aktuellen Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hervorgeht, ist das Münchner Diktat aus Sicht sämtlicher bisheriger Bundesregierungen erst 1974 ungültig geworden. Hintergrund dieser vermeintlichen juristischen Spitzfindigkeit sind umfassende materielle Ansprüche: Wäre die Vereinbarung, die in der Nacht vom 29. auf den 30. September 1938 getroffen wurde, zunächst gültig gewesen, dann wären die "Sudetendeutschen" 1945 womöglich illegal enteignet worden; ihnen stünden wohl Entschädigungen zu. Diese Rechtsposition, die nicht nur der Haltung Tschechiens, sondern auch derjenigen der Alliierten des Zweiten Weltkriegs diametral widerspricht, ist in der Bundesrepublik seit 1949 systematisch offengehalten worden - bis heute. Während in diesen Tagen des Beginns der NS-Expansion nach Osteuropa gedacht wird, steht in Deutschland die vorbehaltlose Anerkennung von NS-Unrecht immer noch hinter der Wahrung der Interessen deutscher "Vertriebener" zurück.

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