Embedded Justice

BERLIN (Eigener Bericht) - NS-Opfer und Juristen warnen vor einer Wiedereinführung der Militärjustiz in Deutschland. Hintergrund ist die erklärte Absicht der Bundesregierung, einen zentralen "Gerichtsstand" für in ausländischen Kriegsgebieten eingesetzte Soldaten einzurichten. Begründet wird diese "Zuständigkeitskonzentration" mit "dienstrechtlichen Besonderheiten", die von Staatsanwälten und Richtern eine umfassende "Kenntnis der militärischen Abläufe und Strukturen" verlangten. Die Schaffung einer "zentralen Zuständigkeit der Justiz" bei Bundeswehrstrafsachen war bereits 2009 kurz nach dem von einem deutschen Oberst befohlenen Massaker im afghanischen Kunduz durch die Regierungsparteien vereinbart worden. Ziel des nun vorliegenden Gesetzentwurfs ist es dementsprechend, "Rechtssicherheit" für an Kriegsverbrechen beteiligte Soldaten zu schaffen, indem eine "zügige Erledigung" der Verfahren gewährleistet und die "psychische Belastung" der Täter minimiert wird. Kritiker erinnern in diesem Zusammenhang an eine zentrale Funktion der NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg: Diese habe die Aufgabe gehabt, "Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung okkupierter Länder zu legitimieren".

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