Völkerrechtlich zulässig

BERLIN (Eigener Bericht) - Die Bundesregierung verweigert auch 70 Jahre nach dem deutschen Überfall auf die UdSSR sowjetischen Kriegsgefangenen eine Entschädigung. Dies geschieht ungeachtet der Tatsache, dass Hunderttausende Rotarmisten in KZ-ähnlichen Lagern interniert waren und unter mörderischen Bedingungen Zwangsarbeit für deutsche Landwirtschafts- und Industriebetriebe leisten mussten. Zwar sah die im Jahr 2000 von Berlin eingerichtete Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Entschädigungszahlungen an überlebende Zwangsarbeiter vor; gefangene Rotarmisten wurden jedoch ebenso wie die "Italienischen Militärinternierten" aus dem Geltungsbereich des Stiftungsgesetzes herausdefiniert. Versuche überlebender sowjetischer Kriegsgefangener, auf dem Rechtsweg Entschädigungsansprüche geltend zu machen, wurden von deutschen Gerichten stets abschlägig beschieden - mit der Begründung, dass "Zwangsarbeit nach dem Völkerrecht zulässig" gewesen sei.

ex.klusiv

Anmelden

ex.klusiv

Den Volltext zu diesem Informationsangebot finden Sie auf unseren ex.klusiv-Seiten - für unsere Förderer kostenlos.

Auf den ex.klusiv-Seiten von german-foreign-policy.com befinden sich unser Archiv und sämtliche Texte, die älter als 14 Tage sind. Das Archiv enthält rund 5.000 Artikel sowie Hintergrundberichte, Dokumente, Rezensionen und Interviews. Wir würden uns freuen, Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellen zu können - für 7 Euro pro Monat. Das Abonnement ist jederzeit kündbar.

Möchten Sie dieses Angebot nutzen? Dann klicken Sie hier:
Persönliches Förder-Abonnement (ex.klusiv)

Umgehend teilen wir Ihnen ein persönliches Passwort mit, das Ihnen die Nutzung unserer ex.klusiven Seiten garantiert. Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Die Redaktion

P.S. Sollten Sie ihre Recherchen auf www.german-foreign-policy.com für eine Organisation oder eine Institution nutzen wollen, finden Sie die entsprechenden Abonnement-Angebote hier:
Förder-Abonnement Institutionen/Organisationen (ex.klusiv)